News
Kontakt
Disclaimer
Hier werben
Impressum Skandal melden
Fotos&Videos Erscheint in den Städten Zwickau, Werdau und Crimmitschau mit einer Auflage von 80.000 Exemplaren
Seite weiter empfehlen

DEKRA warnt vor übermütigen Fahrmanövern mit dem Rad

Radelnde Rambos riskieren ihren Führerschein

Radfahren ist „in“, vor allem wenn Public Viewing Arenen, Straßenkaffees und Biergärten in lauen Sommernächten viele Menschen ins Freie locken. Doch wehe, wenn es Radfahrer mit den Verkehrsregeln nicht allzu genau nehmen.

Dr. Klaus Richter
DEKRA Zwickau

Kontakt per Telefon
(0375) 508 30

„Das Nichtbeachten von Stoppschildern und Rotlichtmissachtungen sind häufig zu beobachtende Verstöße, aber auch Fahren unter Alkoholeinfluss zählt zum Sündenregister mancher Radfahrer“, weiß Dr. Klaus Richter, Leiter der DEKRA-Begutachtungsstelle für Fahreignung in Zwickau.

Punkte können sich summieren
Solche radelnden Rambos riskieren sogar ihren Autoführerschein, denn im Flensburger Verkehrszentralregister wird kein Unterschied zwischen Verstößen gemacht, die man als Auto- oder Radfahrer begeht. Wer mit dem Fahrrad eine Ampel missachtet, die länger als 1 Sekunde Rotlicht zeigte und dabei ertappt wird, muss ein Bußgeld von 100 Euro zahlen. Radfahrer, die einen Führerschein besitzen werden übrigens mit dem doppelten Betrag zur Kasse gebeten. Zusätzlich gibt es einen Punkt in Flensburg. Das ist im Vergleich zu den vier Punkten, die ein Autofahrer für das gleiche Vergehen kassiert, noch relativ „günstig“.
Die Punkte können sich schnell summieren. Wenn ein Radfahrer Fußgängern das Überqueren des Zebrastreifens nicht ermöglicht, sind vier Punkte fällig. Und wer sich selbst von geschlossenen Bahnschranken nicht in seinem Vorwärtsdrang bremsen lässt, muss ca. 350 Euro zahlen und erhält ebenfalls vier Punkte in Flensburg.

Regelmäßig zur MPU
Besonders gefährdet sind Inhaber eines Führerscheins auf Probe, wenn sie allzu sorglos mit dem Rad unterwegs sind. Denn jedes Verkehrsdelikt, das einen Punkt zur Folge hat, gilt als so genannter A-Verstoß, in dessen Folge ein Aufbauseminar angeordnet werden kann. Wird die Nachschulung nicht erfolgreich abgeschlossen, liegt der Führerschein erst einmal auf Eis.
Das gilt erst recht für Verkehrsteilnehmer mit einem üppigen Punktekonto, denn wenn 18 Punkte erreicht werden, muss der Betroffene seinen Führerschein abgeben und zur medizinisch-psychologischen Untersuchung erscheinen. Das Gleiche gilt bei einem Alkoholverstoß mit mehr als 1,6 Promille. Auch hier fordert die zuständige Fahrerlaubnisbehörde regelmäßig ein medizinisch-psychologisches Gutachten.

Info-Veranstaltungen der DEKRA
Was man bei hohem Punktestand tun kann, um noch einmal Punkte abzubauen und wie eine angeordnete medizinisch-psychologische Begutachtung inhaltlich abläuft, das erfahren Interessierte bei regelmäßig angebotenen Informationsveranstaltungen der DEKRA-Begutachtungsstelle für Fahreignung. Jeden zweiten und vierten Montag im Monat, 16 Uhr, finden diese kostenlosen Veranstaltungen in der Begutachtungsstelle für Fahreignung der DEKRA-Niederlassung Zwickau, Olzmannstraße 22, statt. Telefonische Anmeldung oder Rückfragen zu diesem Informationsseminar unter (0375) 508 30.

 

Ratgeberseiten