Westsachsen/Taucha/Eilenburg.- Für die Verhandlung in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren, das am 9. Juni am Amtsgericht Eilenburg stattfindet, hat der vorsitzende Richter eine sitzungspolizeiliche Anordnung gemäß § 176 GVG erlassen. Darin heißt es: „Es wird eine Einlasskontrolle angeordnet, der sich sämtliche Zuhörer (einschließlich der Vertreter der Presse, des Rundfunks und des Fernsehens), Zeugen, Dolmetscher, Sachverständige und die Verteidiger zu unterziehen haben.“ Außerdem müssen sich alle, auch Zeugen, Dolmetscher, Verteidiger, Sachverständige und Zuhörer mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass legitimieren. Selbst Rechtsanwälte kommen nur unter Vorlage eines Ausweises der Rechtsanwaltskammer ins Gebäude. Das ist recht ungewöhnlich für die Verhandlung zu einem einfachen Verkehrsdelikt.
Darum geht es: Um ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen einen Feuerwehrmann aus Taucha. Dieser wendet sich gegen einen von der Stadt Taucha erlassenen Bußgeldbescheid wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit. Dem Betroffenen liegt zur Last, am 07.05.2025 als Fahrer eines Einsatzfahrzeugs der freiwilligen Feuerwehr Taucha im Bereich einer Baustelle auf der Sommerfelder Straße in Taucha auf der Fahrt zu einem Feuerwehreinsatz die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 39 km/h überschritten zu haben. Zahlreiche Medien berichteten bereits. Befürchtet man deshalb Unruhen im Saal?
Quelle: Amtsgericht Eilenburg
Foto: Freiwillige Feuerwehr Taucha