Dieses Aufnahmegespräch wurde durch einen Anruf des zuständigen Bereitschaftsrichters
unterbrochen. Der sich in der Aufnahme befindliche Patient wurde kurzzeitig aus dem Gespräch
gebeten. Bereits in dem anschließenden Telefonat mit der Chefärztin hatte ich den Eindruck, dass der
Richter von Beginn an sehr unfreundlich und wenig kooperativ auftrat. Er äußerte deutlich seine
Unzufriedenheit darüber, außerhalb der regulären Dienstzeit kontaktiert worden zu sein, und stellte
die medizinische Notwendigkeit der beantragten Unterbringung infrage. Wiederholt forderte er,
erneut mit dem Patienten zu sprechen und zu prüfen, ob dieser freiwillig in der Klinik verbleiben
würde. Auch die Hinzuziehung beziehungsweise Bestellung einer entsprechend qualifizierten
Pflegekraft wurde von ihm unter Hinweis auf die entstehenden Kosten kritisch hinterfragt.
Daraufhin führte die Chefärztin in meinem Beisein ein ausführliches ärztliches Gespräch mit dem
Patienten. Sie erklärte ihm sehr ausführlich seine aktuelle Erkrankung, die bestehende manische
Symptomatik, die fehlende Krankheitseinsicht sowie die möglichen gesundheitlichen und sozialen
Folgen seines Zustandes. Trotz dieser ausführlichen und aus meiner Sicht sehr verständnisvollen
Aufklärung lehnte der Patient einen freiwilligen weiteren Aufenthalt in der Klinik weiterhin vehement
ab. Aus unserer ärztlichen Sicht war die Situation aufgrund der akuten manischen Symptomatik, der
fehlenden Krankheitseinsicht und der wechselhaften psychischen Verfassung weiterhin sehr ernst zu
nehmen. Deshalb wurde der Bereitschaftsrichter erneut kontaktiert und um eine persönliche
Anhörung gebeten.
Die anschließende persönliche Anhörung haben wir als äußerst belastend erlebt. Bereits zu Beginn
hatte ich den Eindruck, dass der Richter dem ärztlichen Personal gegenüber nicht auf Augenhöhe,
sondern in einer sehr bestimmenden, herablassenden und teilweise einschüchternden Art und Weise
auftrat. Die Chefärztin versuchte wiederholt, die medizinische Situation sachlich und ausführlich zu
erklären. Sie erläuterte die Diagnose einer akuten Manie, die fehlende Krankheitseinsicht des
Patienten, die aktuelle wechselhafte psychische Situation sowie die daraus resultierenden möglichen
Gefährdungsaspekte. Dennoch wurde sie mehrfach unterbrochen. Wir hatten zunehmend das
Gefühl, dass ihre fachliche Einschätzung und ihre Position als Chefärztin nicht in der Weise
respektiert wurden, wie ich es in einem professionellen und rechtsstaatlichen Verfahren erwarten
würde.

Besonders belastend war für uns die Art und Weise, wie der Richter mit uns kommunizierte. Im
Rahmen der Anhörung äußerte er sinngemäß, er habe den Eindruck, „mit den Wänden zu sprechen“.
Diese Äußerung empfand ich als ausgesprochen respektlos und verletzend, insbesondere gegenüber
einer erfahrenen Ärztin, die sich zu diesem Zeitpunkt bemüht hatte, die medizinische Situation des
Patienten ausführlich und nachvollziehbar darzustellen.
Darüber hinaus fiel mir auf, dass sich der Richter wiederholt direkt an mich wandte, während die
Chefärztin trotz ihrer fachlichen Verantwortung und ihrer ausführlichen medizinischen Erläuterungen wiederholt unterbrochen wurde. Bei mir entstand dadurch der persönliche Eindruck, dass ihre
Autorität und ihre Position als Frau und als Person mit ausländischem Hintergrund möglicherweise
nicht in angemessener Weise wahrgenommen wurden. Ich kann selbstverständlich nur meine eigene
Wahrnehmung und meinen persönlichen Eindruck wiedergeben. Dennoch hat mich diese Situation
sehr beschäftigt, weil ich das Gefühl hatte, dass die Chefärztin trotz ihrer fachlichen Kompetenz und
Verantwortung nicht die gleiche Wertschätzung und den gleichen Respekt erhielt, den ich in einer
solchen Situation für selbstverständlich halte.
Im weiteren Verlauf äußerte der Richter mehrfach Formulierungen wie „bei uns in Deutschland sind
die Regeln anders“ und „bei uns, hier“. Diese Aussagen haben uns persönlich sehr getroffen. Ich
empfand diese Formulierungen in der konkreten Situation als ausgrenzend und abwertend. Ich habe
daraufhin darauf hingewiesen, dass auch wir Teil des deutschen Gesundheitssystems sind, hier
arbeiten, Verantwortung übernehmen und unseren ärztlichen Beruf innerhalb des deutschen Rechts-
und Gesundheitssystems ausüben. Wir stehen täglich für unsere Patienten ein und tragen
Verantwortung für deren Gesundheit. Deshalb hat es mich persönlich verletzt, in einer solchen
Situation den Eindruck zu bekommen, nicht als gleichwertiger Teil dieser Gesellschaft und dieses
Systems wahrgenommen zu werden.
Ich habe dem Richter außerdem ausdrücklich gesagt, dass sein Auftreten von uns als respektlos und
diskriminierend wahrgenommen wurde. Dies wies er zurück und erklärte sinngemäß, er habe auch
ausländische Bekannte. Diese Antwort empfand ich persönlich nicht als angemessene
Auseinandersetzung mit dem von uns angesprochenen Problem.
Im Rahmen der psychiatrischen Untersuchung wollte ich anschließend die Orientierungsfähigkeit des
Patienten genauer beurteilen und bat deshalb darum, ihm gezielte Fragen stellen zu dürfen. Der
Patient war zeitlich, örtlich und situativ vollständig orientiert. Unter anderem stellte ich eine Frage
zum aktuellen Bundeskanzler. Diese Frage wurde vom Richter belächelt und mit der Bemerkung „Wir
sind nicht im Einbürgerungstest“ kommentiert. Diese Äußerung hat mich persönlich sehr getroffen.
Ich hatte die Frage ausschließlich als Teil der psychiatrischen Untersuchung gestellt, um die kognitive
Orientierung des Patienten einzuschätzen. Dass eine solche medizinisch gemeinte Frage in dieser
Weise kommentiert wurde, empfand ich als unnötig herabwürdigend und persönlich verletzend.
Im weiteren Verlauf lehnte der Richter die beantragte Unterbringung ab. Gleichzeitig erklärte er
wiederholt, dass der Antrag aus seiner Sicht formal und inhaltlich fehlerhaft sei. Wir versuchten
weiterhin, sachlich zu erklären, dass gerade die persönliche Anhörung dazu dienen sollte, die
medizinischen und rechtlichen Aspekte gemeinsam zu klären. Wir wollten keine Unterbringung
gegen den Patienten aus formalen Gründen durchsetzen. Unser Anliegen war ausschließlich, den
Patienten angesichts seiner akuten Erkrankung, seiner fehlenden Krankheitseinsicht und seiner
damals sehr wechselhaften psychischen Situation zu schützen und eine notwendige psychiatrische
Behandlung sicherzustellen.
Trotz unserer wiederholten Erklärungen hatten wir den Eindruck, dass unsere medizinische
Einschätzung kaum ernst genommen wurde. Für uns war dies besonders schwer, weil wir als Ärzte in
solchen Situationen eine große Verantwortung tragen. Wir müssen einerseits die Rechte und den
Willen des Patienten respektieren und andererseits handeln, wenn aufgrund einer akuten
psychiatrischen Erkrankung eine erhebliche Gefährdung oder eine Verschlechterung des Zustandes
drohen kann. Diese Verantwortung nehmen wir sehr ernst. Umso belastender war es für mich, wenn
der Eindruck entstand, dass unsere fachliche Einschätzung nicht sachlich diskutiert, sondern
grundsätzlich abgewertet wurde.
Im weiteren Verlauf äußerte der Richter, die Staatsanwaltschaft sowie gegebenenfalls das
Betreuungsgericht einschalten zu wollen. Im Verlauf erklärte er außerdem, über eine direkte
Handynummer der Staatsanwaltschaft zu verfügen. Die gesamte Situation wurde dadurch für mich
zunehmend einschüchternd. Ich hatte das Gefühl, dass sich die Situation von einer sachlichen
medizinisch-rechtlichen Diskussion immer mehr zu einer persönlichen Konfrontation entwickelte.
Aufgrund der unterschiedlichen institutionellen Positionen empfand ich mich in diesem Moment
zunehmend als machtlos und der Situation ausgeliefert.
Was danach folgte, hat mich persönlich noch wesentlich stärker belastet. Im weiteren Verlauf
erstattete der Richter Strafanzeige gegen die Chefärztin und gegen mich für angebliche
Freiheitsberaubung. In diesem Zusammenhang wurde die betreffende Patientenakte beschlagnahmt
und es erfolgte eine Vorladung. Die Klinik stellte uns einen Rechtsanwalt zur Seite.
Ich möchte ausdrücklich sagen, dass uns dieser Vorgang sehr erschüttert hat. Wir hatten zuvor noch
nie erlebt, dass unsere ärztliche Tätigkeit und eine fachliche Einschätzung in einer solchen Weise in
einen strafrechtlichen Zusammenhang gebracht wurden. Wir hatten ausschließlich versucht, unsere
ärztliche Verantwortung wahrzunehmen und einem akut erkrankten Patienten zu helfen. Plötzlich
sah ich mich selbst mit einem strafrechtlichen Verfahren konfrontiert. Die Beschlagnahmung der
Patientenakte und die anschließende Vorladung waren für uns persönlich ein sehr einschneidendes
Erlebnis.
Nach der weiteren Prüfung des Sachverhalts und der Anhörung unter anderem des Hausarztes und
des Patienten wurde das Verfahren durch die Staatsanwaltschaft nicht weiterverfolgt
beziehungsweise eingestellt. Diese Entscheidung war für uns eine große Erleichterung. Gleichzeitig
konnte sie die emotionale Belastung, die durch den gesamten Vorgang entstanden war, nicht einfach
rückgängig machen.
Sowohl die Chefärztin als auch ich standen nach diesem Ereignis unter einem erheblichen Schock.
Eine solche Form der persönlichen Abwertung, Demütigung und Konfrontation hatten wir in unserer
beruflichen Tätigkeit zuvor nicht erlebt. Besonders belastend war für uns nicht allein die Tatsache,
dass unsere medizinische Einschätzung nicht geteilt wurde. Unterschiedliche fachliche und rechtliche
Einschätzungen sind selbstverständlich möglich und gehören zu einem funktionierenden Rechtsstaat.
Belastend war vielmehr die Art und Weise, wie diese Meinungsverschiedenheit ausgetragen wurde.
Die Wortwahl, der Ton, wiederholte Unterbrechungen, die aus meiner Sicht herabwürdigenden
Bemerkungen und schließlich die Androhung weiterer rechtlicher Schritte haben bei uns ein Gefühl
von Hilflosigkeit und großer persönlicher Verunsicherung hinterlassen.
Der Vorgang hat uns nach Dienstende beschäftigt. Ich habe wiederholt über die Situation
nachgedacht und mich gefragt, weshalb eine Situation, in der wir eigentlich gemeinsam zum Schutz
eines psychisch erkrankten Menschen hätten handeln sollen, in einer derart konfrontativen
Atmosphäre enden musste. Die Belastung ging für uns zeitweise so weit, dass wir schlecht schlafen
konnte und die Ereignisse immer wieder gedanklich durchgingen. Auch das Gefühl, in unserer
beruflichen Tätigkeit und unserer persönlichen Integrität infrage gestellt worden zu sein, hat uns
nachhaltig beschäftigt.
Unser Professor hat zwischenzeitlich eine Beschwerde an das zuständige Justizministerium gerichtet.
Eine Rückmeldung hierzu steht derzeit noch aus.
Ich möchte abschließend ausdrücklich betonen, dass sich meine Kritik nicht gegen Richterinnen und
Richter oder gegen die Justiz als solche richtet. Im Gegenteil: In unserem beruflichen Alltag erleben
wir viele Richterinnen und Richter, mit denen eine respektvolle, sachliche und konstruktive
Zusammenarbeit möglich ist. Wir erleben Richter, die uns zuhören, medizinische Einschätzungen
ernst nehmen, gleichzeitig die Rechte der Patienten schützen und gemeinsam mit uns nach einer rechtskonformen Lösung suchen. Eine solche Zusammenarbeit schätze ich sehr und halte sie für unverzichtbar.
Gerade deshalb hat mich die Begegnung mit dem betreffenden Richter so stark getroffen. Ich hätte
mir in dieser schwierigen Situation keine Zustimmung zu unserer ärztlichen Einschätzung um jeden
Preis gewünscht. Ich hätte mir lediglich einen respektvollen, sachlichen und professionellen Umgang
miteinander gewünscht. Unterschiedliche Auffassungen müssen möglich sein, ohne dass die jeweils
andere Seite persönlich herabgesetzt oder eingeschüchtert wird.
Wir möchten mit dieser Darstellung nicht die richterliche Unabhängigkeit infrage stellen und auch
nicht die rechtliche Entscheidungsbefugnis des Richters kritisieren. Wir möchten vielmehr schildern,
wie wir die damalige Situation erlebt haben und welche persönlichen Folgen sie für uns hatten. Was
mir bis heute besonders schwerfällt, ist das Gefühl, dass wir in diesem Moment nicht als
gleichberechtigte professionelle Gesprächspartner wahrgenommen wurden, sondern uns einer
Kommunikation ausgesetzt sahen, die wir als respektlos, abwertend und einschüchternd empfunden
haben. Für mich persönlich war dies eine der belastendsten Erfahrungen meiner bisherigen
ärztlichen Tätigkeit.“