05 November 2026

Offener Brief an OB: Unterstützen Sie rechtswidriges Verhalten?

Westsachsen/Werdau.-
Nachfolgend veröffentlichen wir, wie angekündigt, im Wortlaut den Offenen Brief einer Werdauer Bürgerin an Oberbürgermeister Sören Kristensen. Das Schreiben bezieht sich auf die Veranstaltung „Talking Rechtsstaat“ vom 23. Oktober im Werdauer Rathaus und beinhaltet ein Ultimatum, zu dem sich der OB hätte nochmals äußern können. Auch wir haben mehrmals um Stellungnahme gebeten. Ohne nennenswertes Ergebnis.
Zum besseren Verständnis für die Leser verweisen wir auf unsere beiden Beiträge zum Thema vom 24. Oktober „Vertrauen in den Rechtsstaat? Dieser Schuss ging nach hinten los“ und vom 31. Oktober „Nach Bürgerforum im Rathaus: Unwissenheit oder Vorsatz?“

Offener Brief an den Werdauer Oberbürgermeister Sören Kristensen (26.10.2026)

Betreff: Nachtrag zur Veranstaltung „Talking Rechtsstaat“ vom 23.10.2026

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Kristensen,

im Nachgang zur Veranstaltung im Rathaus Werdau am 23.10.2026 wende ich mich auf diesem Weg an Sie. Da es mir im Rahmen dieser Runde nicht möglich war, auf Ihre öffentlich vorgebrachten Beschuldigungen zu antworten und die Sachverhalte vor den Anwesenden richtigzustellen, fordere ich Sie auf, die nachfolgende Gegendarstellung zur Kenntnis zu nehmen.

Sie behaupteten öffentlich, ein zweistündiges persönliches Gespräch mit mir habe damals „unangenehm geendet“, und stellten mich so dar, als hätte ich Sie grundlos beleidigt. Die Wahrheit über den Ablauf dieses Gesprächs sieht völlig anders aus:

Ich wandte mich damals in einer schweren existenziellen Notlage, tief getroffen und hilfesuchend an Sie als Oberbürgermeister, um auf die ständige Schädigung durch die Justiz, die Anwälte und die physische Überklebung des Rechtskraftvermerks aufmerksam zu machen. Statt mir in dieser Notlage behördlich zuzuhören, nutzten Sie das Gespräch, um persönlich zu werden, mir von Ihrer eigenen Beziehungsfähigkeit zu erzählen und ständig vom Thema abzulenken.

Am Ende lenkten Sie das Gespräch auf Haus und Garten und versuchten, mir Ihre persönliche Einstellung aufzudrücken: Haus und Garten machten doch viel zu viel Arbeit und Ihnen wäre das gar nichts; Sie sagten sogar lachend, dass es Ihnen schon zu viel wäre, sich überhaupt zu bücken.

Da ich extrem viel körperlich arbeiten musste für all das, was die Justiz mir meines Erachtens unrechtmäßig wegzunehmen versucht, wurde ich angesichts Ihrer herabwürdigenden und primitiven, unsachlichen und einer Amtsperson unwürdigen Haltung damals ungehalten. Ich fragte Sie daraufhin direkt, ob Sie wohl zu den Leuten gehören, die nach getaner Arbeit und Ernte ANDERER dann nur zum großen „Fressen“ kommen. Ihre wörtliche Antwort darauf lautete: „Aber nur, wenn's Fleeesch (Fleisch) gibt!“

Als Oberbürgermeister unserer Stadt wurden Sie am Freitag Zeuge, wie Staatsministerin Prof. Dr. Constanze Geiert mich vor den anwesenden Bürgern meines Erachtens öffentlich diskreditierte und unglaubwürdig machen wollte, indem sie behauptete, ich sei „bescheidlos gestellt“.

Dabei ist unbestritten und durch offizielle Dokumente belegt, dass meine Kritik an den Abläufen durch anwaltliche Stellungnahmen gestützt wird. So hält beispielsweise der Rechtsanwalt und Landtagsabgeordnete Martin Braukmann in seiner schriftlichen Stellungnahme gegenüber dem Amtsgericht Pirna (Az.: 13 C 760/21) unmissverständlich fest, dass die Sachbehandlung durch Rechtsanwalt Schübel „alles andere als vorbildlich“ war und das OLG Dresden – dessen Senat laut Braukmann ebenfalls jämmerlich versagte – über ein „nicht zulässig eingelegtes Rechtsmittel“ verhandelte, was erhebliche finanzielle Nachteile für mich verursachte.

Diese und noch weitere Bestätigungen von Juristen überreiche ich Ihnen hiermit ausdrücklich zur Kenntnisnahme, damit Sie über die tatsächlichen Handlungsweisen der Justiz und den Wahrheitsgehalt der Erklärungen von Frau Justizministerin Geiert einmal ernsthaft nachdenken können. Die Missachtung des § 64 FamFG und die rechtswidrige Überklebung sind aktenkundig; meine erstatteten Anzeigen waren und sind ausnahmslos gerechtfertigt.

Gestern warfen Sie mir im Saal vor, man hätte einen Anwalt und Oberstaatsanwalt Markus Colli „in Zwangsjacke“ in der Zeitung veröffentlicht, und erweckten bei den Anwesenden fälschlicherweise den Eindruck, ich sei dafür verantwortlich. Diese Form der Gerüchteverbreitung weise ich entschieden zurück.

Der eigentliche Kern des Problems, den Sie völlig ignorieren, liegt darin, dass OStA Colli nachweislich in einer Einstellungsverfügung einen nicht existierenden Doktortitel für RA Schübel aufführte, um diesen zu schützen. Dass Frau Ministerin Geiert diesen Oberstaatsanwalt trotz dieses Vorgangs zum Direktor des Amtsgerichts Aue-Bad Schlema befördert hat, ist meines Erachtens also der eigentliche Skandal. Dass für Sie als Oberbürgermeister ein Bild in der Zeitung mehr Grund zur Aufregung bietet als die Tatsache, dass die Justiz einen Anwalt deckt, der mit einem falschen Doktortitel täuscht, ist tief bedenklich.

Ich erwarte von einem Oberbürgermeister, dass er Bürger in Not nicht rhetorisch abkanzelt, private Ablenkungsmanöver unterlässt und in der Öffentlichkeit keine einseitigen Gerüchte verbreitet, ohne den Betroffenen das Recht auf Gehör zu gewähren.

Ergänzend muss ich festhalten: Zu Beginn der Veranstaltung baten Sie noch ausdrücklich um eine faire und sachliche Gesprächsführung. Doch im weiteren Verlauf ließen Sie zu, dass ich für meinen wahrheitsgemäßen und sachgerechten Vortrag von einigen Personen im Raum – vor allem von den in der ersten Reihe sitzenden, wie bestellt und angewiesen wirkenden jungen Leuten, die offenkundig zur Justizministerin zu gehören schienen – regelrecht ausgelacht, unterbrochen und fast schon feindselig angegangen wurde.

Angesichts dieses Verhaltens drängt sich die berechtigte Frage auf: War das von vornherein so geplant?
Als Anlage füge ich Ihnen zur Verdeutlichung meinen öffentlichen Kommentar unter dem Artikel der Westsächsischen Zeitung (WSZ) vom 24.10.2026 bei, den ich zu diesen Vorgängen verfasst habe:

„Es geht längst nicht mehr nur um das Jahr 2012 – es geht um anhaltende Justizwillkür und das Wegsehen der Verantwortlichen.
Wer den Fall auf das Jahr 2012 reduzieren will, ignoriert bewusst die Realität. Es geht hier längst nicht mehr nur um die damaligen Vorgänge, sondern um die bis heute andauernden, schädlichen Folgen und juristischen Kämpfe, die daraus resultieren. Es ist in einem Rechtsstaat schlicht und einfach unhaltbar, dass Gerichtsakten manipuliert bleiben und offizielle, gültige Dokumente bis heute mit weißen Blättern überklebt bleiben, statt den Fehler durch einen sauberen Berichtigungsbeschluss transparent zu korrigieren. Doch statt diesen Vertuschungsskandal aufzuarbeiten, wird er auf ministerieller und behördlicher Ebene gedeckt.
Besonders bedenklich ist, wenn Amtsträger wie Oberbürgermeister Sören Kristensen öffentlich über Vorgänge urteilen, bei denen ihnen offenkundig jegliches Hintergrundwissen fehlt – und die sich zudem weigern, sich mit den tatsächlichen Fakten und anwaltlichen Belegen auseinanderzusetzen. Wer in Unkenntnis der Aktenlage Bürger in Not öffentlich 'vorverurteilt' und zum SCHWEIGEN bringen will, betreibt keine sachliche Politik, sondern schützt meines Erachtens ein fehlerhaftes System. Wer Missstände und Manipulationen wissentlich hinnimmt und nicht korrigiert, schützt das Unrecht. Damit macht man sich politisch und moralisch gemein mit den Verursachern!?“

Abschließend erkläre ich mich zu einem klärenden Gespräch bereit.

Ich sehe einer sachbezogenen Antwort Ihrerseits bis spätestens 30.10.2026 entgegen. Sollte ich bis zu diesem Datum keine angemessene Reaktion von Ihnen erhalten, werde ich dieses Schreiben zu meiner öffentlichen Rehabilitation als offenen Brief zugänglich machen. Der zugrundeliegende Sachverhalt ist von erheblichem öffentlichen Interesse: Er betrifft das Fundament unseres Rechtsstaates, wenn Gerichtsakten nachweislich manipuliert bleiben und gesetzlich gebotene Korrekturen – wie ein förmlicher Berichtigungsbeschluss unter Angabe der Rechtsgrundlagen – entgegen dem Rechtsstaatsprinzip pflichtwidrig verweigert werden.

Mit freundlichen Grüßen...

Hinweis: Die Verfasserin ist der WSZ persönlich bekannt. Aus Gründen des Opferschutzes bleibt ihre Identität bis auf weiteres anonym.