08 August 2026

Kriminelle Justiz in Zwickau? Der Kreis der Verdächtigen ist viel größer!

Westsachsen/Leipzig/Dresden/Zwickau (Stadt des institutionellen Wahnsinns).- Nach den jüngsten Veröffentlichungen über die Zustände in der Zwickauer Justiz kommen immer neue Ungeheuerlichkeiten ans Licht. Es melden sich Betroffene nicht mehr nur aus Sachsen. Der „kriminelle Sumpf“ scheint sich über's gesamte Land ausgebreitet zu haben. Es gibt offensichtlich kein Gericht und keine Staatsanwaltschaft in Deutschland mehr, wo rechtskonform gearbeitet wird. Besonders extrem wird am Gesetz vorbei gehandelt, wenn Staatsanwälte und Richter selbst ins Visier von Ermittlungen geraten.
Bestes Beispiel ist ein aktueller Bescheid des Oberstaatsanwalts Uwe Wiegner aus Zwickau (Aktenzeichen 600 Js 11055/26). Es zeigt ein erschreckendes Bild davon, wie Vorwürfe gegen Justizbeamte abgebügelt und Aktenlagen passend gedreht werden. Dieser Fall enthüllt Methoden der Behördenleitung, die für normale Bürger kaum nachvollziehbar, und bei näherer Betrachtung klar als rechtwidrig zu bezeichnen sind.
Wie ganze Staatsanwaltschaften Verfahren vertuschen und Tatsachen verdrehen
Die einfachste Methode, Ermittlungsverfahren zu torpedieren, ist diese: Die Staatsanwaltschaft behauptet, Beschwerdeentscheidungen seien ordnungsgemäß bearbeitet worden. Die Betroffenen haben die zugrundeliegenden Einstellungsbescheide jedoch nie erhalten. Ohne die Post je bekommen zu haben, kann man weder Fristen einhalten noch Beschwerden einlegen. Die Justiz stellt sich tot und behauptet einfach, alles sei „zugestellt“.
Und es geht noch dreister
Eine Oberstaatsanwältin teilte dem Amtsgericht offiziell mit, ein Verfahren sei rechtskräftig abgeschlossen. Ihr einziger „Beweis“: Im Aktenordner lag auf Blatt 96 eine Kopie. Ob der Brief die Bürgerin je erreicht hat, war ihr egal. Das Zivilgericht verließ sich auf diese Fehlinformation – mit gravierenden finanziellen Folgen für die Betroffene.
Tricksereien mit Aktenzeichen
Ein Strafverfahren gegen einen Zwickauer Richter wurde von der Staatsanwaltschaft Leipzig offiziell unter der Nummer 100 Js 2105/26 geführt. Nach der Justiz-Aktenordnung bedeutet das Kürzel „Js“ ganz eindeutig: Es läuft ein offizielles Ermittlungsverfahren gegen eine namentlich bekannte Person. Um sich die gesetzlich vorgeschriebene, begründete Einstellung zu sparen, behauptet der zuständige Oberstaatsanwalt nun dreist, das Aktenzeichen sei „bedeutungslos“ gewesen und es habe gar kein Verfahren gegeben.
Die Komplizenschaft reicht bis ins benachbarte Ausland
Ein beteiligter Rechtsanwalt führt einen akademischen Titel, den er angeblich an der Universität Bratislava erworben haben will. Der von der Staatsanwaltschaft für diesen Rechtsanwalt extra erfundene Titel der angeblichen Doktorarbeit lautet: „Entwicklung und Wirken der Verfahrensgerichte der slowakischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland hinzu einem europäischen Verfassungsgericht?“. Diese Arbeit gibt es nicht. Sie existiert in keiner einzigen wissenschaftlichen Bibliothek oder Datenbank. Trotz des dringenden Verdachts auf einen gekauften Titel aus einer ausländischen „Titelmühle“ verweigert die Staatsanwaltschaft jede echte Ermittlung – obwohl eine Richterin bereits ausdrücklich entschieden hat, dass öffentlich gesagt werden darf, dass der Titel unberechtigt geführt wird.
Bescheidlos-Stellung als Universalwaffe
Statt die Vorwürfe unparteiisch aufzuklären, stellt die Staatsanwaltschaft die jeweils Betroffenen „bescheidlos“ und stempelt Kritik als „rechtsmissbräuchlich“ ab. Dagegen wurde in diesem Beispiel Dienstaufsichts- und Fachbeschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft Dresden eingelegt. Die Forderung: Aufhebung des Bescheids, echte Ermittlungen gegen die beteiligten Staatsanwälte und eine sofortige Richtigstellung gegenüber dem Gericht. Die Antwort aus Dresden lässt auf sich warten. Das kritische Volk ist es scheinbar nicht wert, über dubiose Vorgänge in den Amtsstuben informiert zu werden.