07 November 2026

Beförderung statt Disziplinierung: Wohin mit Juristen, die Fehler machen?

Westsachsen/Zwickau.-
 Stellen Sie sich vor, das Finanzamt schickt Ihnen einen Steuerbescheid: „Alles super, Sie bekommen Geld zurück.“ Sie heften den Zettel ab, die Akte wird geschlossen. Zwei Wochen später merkt ein Sachbearbeiter, dass er sich verrechnet hat. Nach dem Gesetz müsste er nun einen offiziellen, korrigierten Änderungsbescheid schreiben, gegen den Sie sich auch rechtlich wehren könnten. Stattdessen nimmt er einfach ein Klebezettelchen, überklebt die Berechnung auf dem fertigen Bescheid und tut so, als hätte das Dokument nie Gültigkeit gehabt. Auf dieser manipulierten Grundlage schickt er Ihnen jahrelang Mahnungen, pfändet und blockiert Ihr Konto. Als seine Vorgesetzten den Fehler bemerken, wird der Beamte an eine höhere Stelle versetzt, so dass er für Ihren Fall nicht mehr zuständig ist. Ihr Problem ist damit für die Ewigkeit zementiert. Sie werden Ihres Lebens nicht mehr froh.
Bei einer Steuerbehörde würde das sicher niemand akzeptieren. Bei Gerichten soll man das jedoch klaglos hinnehmen?
Der „Rotzlöffelprozess“ am Landgericht Zwickau hat es deutlich gezeigt. Der als Zivilrichter am Amtsgericht Zwickau tätige Axel Neidhardt entscheidet völlig am Gesetz vorbei mit „Meistbegünstigung“ und wird dafür belohnt. Statt sich bei der betroffenen Person zu entschuldigen und seinen Fehler zu korrigieren, wird er zum Strafrichter am Landgericht Zwickau befördert. Ein Schlag ins Gesicht für jeden Rechtsuchenden und für Außenstehende nicht nachvollziehbar.
Dies ist bei weitem kein Einzelfall. Im Gegenteil. Wenn Juristen Fehler machen, werden sie fast nie dafür belangt. Die Opfer ihrer Fehlentscheidungen dagegen bleiben auf ihrem Schaden sitzen, sind oft ein Leben lang traumatisiert. Denn was mit einem riesengroßen Vertrauensvorschuss in den Rechtsstaat begann, endet in sehr vielen Fällen in einer Katastrophe für die Betroffenen.
Beispiel Markus Colli (Foto rechts): Der ehemalige Zwickauer Oberstaatsanwalt erfand für Rechtsanwalt Reinhard Schübel (den falschen Doktor aus Plauen) den Titel einer Doktorarbeit, die es gar nicht gibt. Er wollte damit seinen Kollegen schützen, gegen den wegen Titelbetrugs mehrere Anzeigen bei ihm vorlagen. Als der Fall bekannt wird, versetzte seine Dienstherrin, die sächsische Justizministerin Constanze Geiert (CDU/Foto links), Colli nach Aue-Bad Schlema auf den Posten eines Amtsgerichtsdirektors.
Staatsanwältin Antje Dietsch (Foto): Als Gruppenleiterin bei der Staatsanwaltschaft Zwickau erhielt sie 2016 Kenntnis von der Überklebung des gültigen Rechtskraftvermerks in der Akte 8 F 1059/07 am Amtsgericht Zwickau. Da jedoch ihr Onkel in den Fall verwickelt war, verzichtete sie vorsichtshalber auf ein Ermittlungsverfahren. Nachdem dieser und ein weiterer Skandal der Vetternwirtschaft in Bezug auf die Sparkasse Zwickau bekannt wurde (WSZ berichtete), ernannte sie Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier (SPD) 2023 auf Empfehlung der damals amtierenden sächsischen Justizministerin Katja Meier (GRÜNE) zur Richterin am Bundesgerichtshof (WSZ berichtete).
Die Liste ließe sich beliebig lang fortführen. Gern berichten wir über weitere belegte Beispiele, wenn sie uns bekannt werden. Es lohnt sich also immer, die WSZ zu lesen.

06 November 2026

Großes Interesse am Tag der Pflege und Betreuung in Zwickau

Westsachsen/Zwickau.-
Mehr als 350 Besucher kamen gestern zum Tag der Pflege und Betreuung ins Zwickauer Rathaus. Damit hat sich diese Zahl im Vergleich zum Vorjahr (170 Besucher) mehr als verdoppelt. An zahlreichen Informationsständen konnten sich Interessierte informieren, Fragen stellen und Antworten auf ihre persönlichen Anliegen erhalten.
Eine besondere Premiere feierte in diesem Jahr das Plaudercafé. Das Angebot wurde sehr gut angenommen. Dabei wurde deutlich: Einsamkeit ist für viele Menschen ein wichtiges Thema. Umso wichtiger sind Begegnungsorte und Angebote, die Austausch ermöglichen und Menschen zusammenbringen. Für großes Interesse sorgte auch Pflegeroboter Kai. Er kann mit Menschen kommunizieren, auf Fragen eingehen und sich mit ihnen über unterschiedliche Themen unterhalten. Sein Einsatz soll dazu beitragen, Einsamkeit zu lindern und soziale Kontakte zu fördern.
Der gestrige Tag belegt, wie groß der Informations- und Gesprächsbedarf rund um Pflege und Betreuung ist und wie wichtig es ist, entsprechende Angebote sichtbar zu machen. Die Organisatoren vom Pflegenetzwerk im Landkreis Zwickau sowie der Stadt Zwickau und der Westsächsischen Hochschule Zwickau danken allen Ausstellern, Mitwirkenden und Besuchern, die diesen Tag so erfolgreich gemacht haben!
Quelle und Foto: Stadtverwaltung Zwickau

Lesung mit Jakob Springfeld: Was genau passiert im Osten?


Westsachsen/Zwickau.- Der Raum war gut gefüllt, als der Zwickauer Aktivist und Autor Jakob Springfeld (Foto rechts) am Montag Abend im Brauhaus Esch aus seinem Buch „Der Westen weiß nicht, was im Osten passiert“ vorlas. Zwischen einzelnen Passagen stellte Katja Meier (GRÜNE/MdL) Fragen, die zum Verständnis für die Zuhörer hilfreich waren. Gleich zu Beginn: „Wir beide stammen aus der gleichen Stadt. Was empfindest Du, wenn Du an Deine Heimat Zwickau denkst?“. Springfeld fällt es nicht leicht, das auf den Punkt zu bringen: „Einerseits freue ich mich immer, wenn ich nach Zwickau komme. Schon wegen der Familie und wegen meiner Freunde, die noch immer hier leben. Allerdings wird es mit der Zeit immer schwieriger, darüber nachzudenken, hierher zurückzuziehen. Das hat natürlich hauptsächlich mit den Anfeindungen aus der rechten Szene zu tun. Trotzdem will ich diesen Gedanken immer im Kopf behalten.“
Der Unterschied, den Springfeld zwischen Ost und West sieht, ist die seiner Meinung nach zeitverzögerte „Normalisierung der extremen Rechten“. Im Vergleich zu Rheinland Pfalz und Baden-Württemberg, wo die AfD bei rund 20 Prozent liegt, sind es in Sachsen 30 und in Sachsen-Anhalt über 40 Prozent. Vor acht Jahren seien es da auch „nur“ 20 Prozent gewesen, gibt der selbst ernannte Antifaschist zu bedenken.
Bei der anschließenden Gesprächsrunde fragte ein Gast mit Migrationshintergrund, warum es in Deutschland so viel Hass gibt. „Da wo ich herkomme, gibt es den Slogan ,Liebe für alle Hass für keinen'. Den sollten wir in die Welt hinaustragen.“ Springfeld stimmte dem zu, gab jedoch zu bedenken, dass es nicht immer möglich sei, dem Hass nur mit Liebe zu begegnen: „Manchmal muss man klare Kante zeigen.“ 
Auch wenn es im Buch ausschließlich um Neonazis und rechte Strukturen geht, die den Rechtsstaat in Gefahr bringen, so gab es doch am Ende der Veranstaltung noch einigen Gesprächsbedarf über die Strukturen innerhalb der sächsischen Justiz. Die Moderatorin des Abends, Katja Meier, war bis vor kurzem noch Sachsens Justizministerin. Während ihrer Amtszeit wurde sie regelmäßig über die Probleme an den Zwickauer Gerichten, auch im Zusammenhang mit der Überklebungsaffäre unterrichtet. Leider hat sie bisher nichts bewirkt. Sie ist jetzt als Abgeordnete Mitglied im Petitionsausschuss des Sächsischen Landtags. Da bereits mehrere Petitionen deswegen eingereicht wurden, will sie sich dafür einsetzen, dass das Zwickauer Justizproblem erneut auf die Tagesordnung im Parlament kommt. Die WSZ berichtet über den Fortgang.

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05 November 2026

Offener Brief an OB: Unterstützen Sie rechtswidriges Verhalten?

Westsachsen/Werdau.-
Nachfolgend veröffentlichen wir, wie angekündigt, im Wortlaut den Offenen Brief einer Werdauer Bürgerin an Oberbürgermeister Sören Kristensen. Das Schreiben bezieht sich auf die Veranstaltung „Talking Rechtsstaat“ vom 23. Oktober im Werdauer Rathaus und beinhaltet ein Ultimatum, zu dem sich der OB hätte nochmals äußern können. Auch wir haben mehrmals um Stellungnahme gebeten. Ohne nennenswertes Ergebnis.
Zum besseren Verständnis für die Leser verweisen wir auf unsere beiden Beiträge zum Thema vom 24. Oktober „Vertrauen in den Rechtsstaat? Dieser Schuss ging nach hinten los“ und vom 31. Oktober „Nach Bürgerforum im Rathaus: Unwissenheit oder Vorsatz?“

Offener Brief an den Werdauer Oberbürgermeister Sören Kristensen (26.10.2026)

Betreff: Nachtrag zur Veranstaltung „Talking Rechtsstaat“ vom 23.10.2026

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Kristensen,

im Nachgang zur Veranstaltung im Rathaus Werdau am 23.10.2026 wende ich mich auf diesem Weg an Sie. Da es mir im Rahmen dieser Runde nicht möglich war, auf Ihre öffentlich vorgebrachten Beschuldigungen zu antworten und die Sachverhalte vor den Anwesenden richtigzustellen, fordere ich Sie auf, die nachfolgende Gegendarstellung zur Kenntnis zu nehmen.

Sie behaupteten öffentlich, ein zweistündiges persönliches Gespräch mit mir habe damals „unangenehm geendet“, und stellten mich so dar, als hätte ich Sie grundlos beleidigt. Die Wahrheit über den Ablauf dieses Gesprächs sieht völlig anders aus:

Ich wandte mich damals in einer schweren existenziellen Notlage, tief getroffen und hilfesuchend an Sie als Oberbürgermeister, um auf die ständige Schädigung durch die Justiz, die Anwälte und die physische Überklebung des Rechtskraftvermerks aufmerksam zu machen. Statt mir in dieser Notlage behördlich zuzuhören, nutzten Sie das Gespräch, um persönlich zu werden, mir von Ihrer eigenen Beziehungsfähigkeit zu erzählen und ständig vom Thema abzulenken.

Am Ende lenkten Sie das Gespräch auf Haus und Garten und versuchten, mir Ihre persönliche Einstellung aufzudrücken: Haus und Garten machten doch viel zu viel Arbeit und Ihnen wäre das gar nichts; Sie sagten sogar lachend, dass es Ihnen schon zu viel wäre, sich überhaupt zu bücken.

Da ich extrem viel körperlich arbeiten musste für all das, was die Justiz mir meines Erachtens unrechtmäßig wegzunehmen versucht, wurde ich angesichts Ihrer herabwürdigenden und primitiven, unsachlichen und einer Amtsperson unwürdigen Haltung damals ungehalten. Ich fragte Sie daraufhin direkt, ob Sie wohl zu den Leuten gehören, die nach getaner Arbeit und Ernte ANDERER dann nur zum großen „Fressen“ kommen. Ihre wörtliche Antwort darauf lautete: „Aber nur, wenn's Fleeesch (Fleisch) gibt!“

Als Oberbürgermeister unserer Stadt wurden Sie am Freitag Zeuge, wie Staatsministerin Prof. Dr. Constanze Geiert mich vor den anwesenden Bürgern meines Erachtens öffentlich diskreditierte und unglaubwürdig machen wollte, indem sie behauptete, ich sei „bescheidlos gestellt“.

Dabei ist unbestritten und durch offizielle Dokumente belegt, dass meine Kritik an den Abläufen durch anwaltliche Stellungnahmen gestützt wird. So hält beispielsweise der Rechtsanwalt und Landtagsabgeordnete Martin Braukmann in seiner schriftlichen Stellungnahme gegenüber dem Amtsgericht Pirna (Az.: 13 C 760/21) unmissverständlich fest, dass die Sachbehandlung durch Rechtsanwalt Schübel „alles andere als vorbildlich“ war und das OLG Dresden – dessen Senat laut Braukmann ebenfalls jämmerlich versagte – über ein „nicht zulässig eingelegtes Rechtsmittel“ verhandelte, was erhebliche finanzielle Nachteile für mich verursachte.

Diese und noch weitere Bestätigungen von Juristen überreiche ich Ihnen hiermit ausdrücklich zur Kenntnisnahme, damit Sie über die tatsächlichen Handlungsweisen der Justiz und den Wahrheitsgehalt der Erklärungen von Frau Justizministerin Geiert einmal ernsthaft nachdenken können. Die Missachtung des § 64 FamFG und die rechtswidrige Überklebung sind aktenkundig; meine erstatteten Anzeigen waren und sind ausnahmslos gerechtfertigt.

Gestern warfen Sie mir im Saal vor, man hätte einen Anwalt und Oberstaatsanwalt Markus Colli „in Zwangsjacke“ in der Zeitung veröffentlicht, und erweckten bei den Anwesenden fälschlicherweise den Eindruck, ich sei dafür verantwortlich. Diese Form der Gerüchteverbreitung weise ich entschieden zurück.

Der eigentliche Kern des Problems, den Sie völlig ignorieren, liegt darin, dass OStA Colli nachweislich in einer Einstellungsverfügung einen nicht existierenden Doktortitel für RA Schübel aufführte, um diesen zu schützen. Dass Frau Ministerin Geiert diesen Oberstaatsanwalt trotz dieses Vorgangs zum Direktor des Amtsgerichts Aue-Bad Schlema befördert hat, ist meines Erachtens also der eigentliche Skandal. Dass für Sie als Oberbürgermeister ein Bild in der Zeitung mehr Grund zur Aufregung bietet als die Tatsache, dass die Justiz einen Anwalt deckt, der mit einem falschen Doktortitel täuscht, ist tief bedenklich.

Ich erwarte von einem Oberbürgermeister, dass er Bürger in Not nicht rhetorisch abkanzelt, private Ablenkungsmanöver unterlässt und in der Öffentlichkeit keine einseitigen Gerüchte verbreitet, ohne den Betroffenen das Recht auf Gehör zu gewähren.

Ergänzend muss ich festhalten: Zu Beginn der Veranstaltung baten Sie noch ausdrücklich um eine faire und sachliche Gesprächsführung. Doch im weiteren Verlauf ließen Sie zu, dass ich für meinen wahrheitsgemäßen und sachgerechten Vortrag von einigen Personen im Raum – vor allem von den in der ersten Reihe sitzenden, wie bestellt und angewiesen wirkenden jungen Leuten, die offenkundig zur Justizministerin zu gehören schienen – regelrecht ausgelacht, unterbrochen und fast schon feindselig angegangen wurde.

Angesichts dieses Verhaltens drängt sich die berechtigte Frage auf: War das von vornherein so geplant?
Als Anlage füge ich Ihnen zur Verdeutlichung meinen öffentlichen Kommentar unter dem Artikel der Westsächsischen Zeitung (WSZ) vom 24.10.2026 bei, den ich zu diesen Vorgängen verfasst habe:

„Es geht längst nicht mehr nur um das Jahr 2012 – es geht um anhaltende Justizwillkür und das Wegsehen der Verantwortlichen.
Wer den Fall auf das Jahr 2012 reduzieren will, ignoriert bewusst die Realität. Es geht hier längst nicht mehr nur um die damaligen Vorgänge, sondern um die bis heute andauernden, schädlichen Folgen und juristischen Kämpfe, die daraus resultieren. Es ist in einem Rechtsstaat schlicht und einfach unhaltbar, dass Gerichtsakten manipuliert bleiben und offizielle, gültige Dokumente bis heute mit weißen Blättern überklebt bleiben, statt den Fehler durch einen sauberen Berichtigungsbeschluss transparent zu korrigieren. Doch statt diesen Vertuschungsskandal aufzuarbeiten, wird er auf ministerieller und behördlicher Ebene gedeckt.
Besonders bedenklich ist, wenn Amtsträger wie Oberbürgermeister Sören Kristensen öffentlich über Vorgänge urteilen, bei denen ihnen offenkundig jegliches Hintergrundwissen fehlt – und die sich zudem weigern, sich mit den tatsächlichen Fakten und anwaltlichen Belegen auseinanderzusetzen. Wer in Unkenntnis der Aktenlage Bürger in Not öffentlich 'vorverurteilt' und zum SCHWEIGEN bringen will, betreibt keine sachliche Politik, sondern schützt meines Erachtens ein fehlerhaftes System. Wer Missstände und Manipulationen wissentlich hinnimmt und nicht korrigiert, schützt das Unrecht. Damit macht man sich politisch und moralisch gemein mit den Verursachern!?“

Abschließend erkläre ich mich zu einem klärenden Gespräch bereit.

Ich sehe einer sachbezogenen Antwort Ihrerseits bis spätestens 30.10.2026 entgegen. Sollte ich bis zu diesem Datum keine angemessene Reaktion von Ihnen erhalten, werde ich dieses Schreiben zu meiner öffentlichen Rehabilitation als offenen Brief zugänglich machen. Der zugrundeliegende Sachverhalt ist von erheblichem öffentlichen Interesse: Er betrifft das Fundament unseres Rechtsstaates, wenn Gerichtsakten nachweislich manipuliert bleiben und gesetzlich gebotene Korrekturen – wie ein förmlicher Berichtigungsbeschluss unter Angabe der Rechtsgrundlagen – entgegen dem Rechtsstaatsprinzip pflichtwidrig verweigert werden.

Mit freundlichen Grüßen...

Hinweis: Die Verfasserin ist der WSZ persönlich bekannt. Aus Gründen des Opferschutzes bleibt ihre Identität bis auf weiteres anonym.

03 November 2026

Robert-Schumann-Haus Zwickau: Elin Kolev im Film „Wunderkinder“

Westsachsen/Zwickau.-
Am Samstag, den 14. November, um 17 Uhr verwandelt sich der Konzertsaal des Robert-Schumann-Hauses zum Kino. Zu sehen ist der Film „Wunderkinder“ von Marcus O. Rosenmüller aus dem Jahr 2011. Der Film spielt in der Ukraine 1941. Der junge, hochbegabte Violinist Abrascha und die Pianistin Larissa werden als Wunderkinder gefeiert. Doch mit dem Einmarsch der Nazis kommen sie und ihre Familien als Juden in Bedrängnis. Über die religiösen Grenzen hinweg entwickelt sich eine enge Freundschaft zu Hanna Reich, der Tochter eines deutschen Brauers. Es beginnt ein spannendes Drama über drei Kinder, die mit ihrer Musik alle Grenzen überwinden und eine treue Freundschaft in grausamen Zeiten bewahren.
In der Hauptrolle spielt der damals 14-jährige Zwickauer Geiger Elin Kolev. An seiner Seite sind Filmstars wie Gudrun Landgrebe, Kai Wiesinger und Konstantin Wecker zu erleben. Der Film errang zahlreiche Auszeichnungen, so beim Jerusalem International Film Festival oder beim 16. Internationalen Festival des jüdischen Kinos in São Paulo. Es war der letzte Film des deutschen Produzenten Artur Brauner (1918–2019).
Das Datum für die Vorführung im Rahmen der Novembertage wurde mit Bedacht gewählt: In der Zwickauer Partnerstadt Wolodymyr wurden am 13./14. November 1942 3.000 Juden ermordet. Der Film macht diese dunkle Zeit deutsch-ukrainischer Geschichte auf besondere Weise erfahrbar.
Der Eintritt ist frei. Der Film, der im Rahmen der Novembertage 2026 gezeigt wird, dauert 100 Minuten (FSK 12).
Quelle und Foto: Stadtverwaltung Zwickau

31 Oktober 2026

Nach Bürgerforum im Rathaus: Unwissenheit oder Vorsatz?

Schweigen nach Vorwürfen zur Justizpraxis
Oberbürgermeister lässt Ultimatum nach Eklat um Justizwillkür verstreichen
Justizministerin und OB wischen Aktenmanipulation mit Lachen vom Tisch
Westsachsen/Werdau.-  Der Streit um den Umgang mit Bürgerkritik und jahrelangen Justizfehlern im Landkreis Zwickau spitzt sich weiter zu. Nach einer von Spannungen geprägten Bürgerveranstaltung am 23. Oktober im Rathaus Werdau verstrich ein Ultimatum an Oberbürgermeister Sören Kristensen am vergangenen Freitag (30.10.2026) ergebnislos. Eine betroffene Bürgerin aus Werdau hatte den Oberbürgermeister in einem persönlichen Schreiben aufgefordert, zu den Vorgängen auf dem Forum Stellung zu beziehen.
Von links: Der Zwickauer Landrat Carsten Michaelis (CDU), die sächsische Justizministerin
Constanze Geiert (CDU) und Werdaus Oberbürgermeister Sören Kristensen (parteilos).
Kritik an Rhetorik und fehlender Sachaufklärung: Auslöser der Auseinandersetzung war das Auftreten von Justizministerin Constanze Geiert und Oberbürgermeister Kristensen. Die Bürgerin, die seit Jahren auf aktenkundige Unregelmäßigkeiten im Familiengerichtsverfahren (Aktenzeichen 8 F 1059/07 / AG Zwickau) – darunter die physische Überklebung eines erteilten Rechtskraftvermerks vom 01.05.2012 und die eindeutige Missachtung der Gesetzeslage (§ 64 FamFG) – aufmerksam macht, wirft den Amtsträgern vor, konkreten Fragen zur Rechtslage ausgewichen zu sein.
Besonders schwer wiegt dabei der Vorwurf, dass Justizministerin Prof. Geiert auf dem Forum fehlerhaft und unwahr vorgetragen habe. Vor diesem Hintergrund stellt sich drängend die Frage, ob diese Falschdarstellung der obersten Dienstherrin der sächsischen Justiz aus eklatanter Unwissenheit über die tatsächliche Aktenlage oder aus gezieltem Vorsatz erfolgte, um die behördlichen Versäumnisse zu verdecken.
Statt die durch mehrere Anwaltsschriftsätze gestützte Kritik sachlich zu erörtern, sei der Vortrag vor den anwesenden Bürgern ins Lächerliche gezogen und abgetan worden. Ein von der Bürgerin gesetztes Ultimatum zur Klärung und Richtigstellung blieb vom Rathaus bis zum Stichtag unbeantwortet.
Deutlicher Kontrast: Richter Torsten Sommer forderte Respekt. So stellte Sommer in einer Verhandlung am Landgericht Zwickau unmissverständlich fest, dass es im Hinblick auf das erlittene Unrecht „nichts zu lachen“ gebe, unterstrich dies mit Nachdruck auf seinem Pult und zeigte echte Anteilnahme. Der Strafrichter äußerte zudem offen vor dem anwesenden Staatsanwalt Martin Bierlein, dass er die juristische Argumentation des Richters Axel Neidhardt einer angeblichen „Meistbegünstigung“ zugunsten des beteiligten Rechtsanwalts Reinhard Schübel nicht mehr nachvollziehen könne.
„Richter Sommer hat in aller Öffentlichkeit Rückgrat, Anstand und juristische Zivilcourage bewiesen – ein Verhalten, das man von gewählten Amtsträgern wie dem Oberbürgermeister Sören Kristensen und der Justizministerin Constanze Geiert vergeblich sucht“, so die Bürgerin.
Öffentliches Interesse an Aufarbeitung: Da der Oberbürgermeister die gesetzte Frist verstreichen ließ, kündigt die Betroffene nun an, den Vorgang als Offenen Brief der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Der Fall berührt fundamentale Fragen des Rechtsstaates. Es geht um die Frage, auf welcher prozessualen Grundlage Gerichtsakten im Nachhinein abgeändert und die Gesetzeslage einfach missachtet wurden und weshalb sich Behörden bis heute weigern, die rechtlichen Grundlagen dieser Handlungen offenzulegen.
Werdaus Oberbürgermeister Sören Kristensen.
Zweierlei Maß im Rathaus: Härte bei Grafitti, Schweigen bei Aktenmanipulation? Besonders auffällig und widersprüchlich erscheint dabei die Haltung des Oberbürgermeisters Sören Kristensen. Während er öffentlich konsequent die Bestrafung von „Schmierfinken“ fordert, die städtische Fassaden verunstalten, misst er bei Substanziellerem offenbar mit völlig anderem Maß. Wenn es um aktenkundige Gerichtsmanipulationen, behördliches Versagen und schwere Justizvergehen geht, lautet die Devise aus dem Rathaus stattdessen: Es müsse nun auch einmal gut sein!
Statt die rechtsstaatlich gebotene Aufklärung zu unterstützen und sich für geschädigte Bürger einzusetzen, wird das Einfordern von Transparenz und Schadensersatz ignoriert. Das Signal an die Betroffenen ist unmissverständlich. Sie mögen doch bitte endlich schweigen.
Dieser Umgang mit verfassungsrechtlich geschützten Bürgerrechten wirft ein bezeichnendes Licht auf das Rechts- und Amtsverständnis der örtlichen Spitze.

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29 Oktober 2026

Einwohnerversammlung mit Arndt: „All Eure Sorgen werfet auf mich“

Westsachsen/Zwickau.-
Erst vor wenigen Wochen wurde das neue und komplett sanierte Feuerwehrgerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Zwickau-Oberhohndorf offiziell übergeben. Gut einen Monat später findet hier bereits eine Einwohnerversammlung statt, zu der Oberbürgermeisterin Constance Arndt einlädt: Am Dienstag, dem 3. November um 18 Uhr.
Herzlich willkommen sind Bürger aus Oberhohndorf, aber auch anderen Stadtteilen. Sie haben erneut die Möglichkeit, ihre Fragen zu stellen, Anliegen zu benennen oder Vorschläge zu machen. Die Stadtverwaltung informiert ihrerseits insbesondere über das Thema der Krisenvorsorge sowie zum Konzept der Notfallmeldestellen.
Fragen können bereits im Vorfeld beim Sekretariat der Oberbürgermeisterin eingereicht werden (E-Mail: oberbuergermeisterin@zwickau.de). Die Veranstaltung am 3. November soll gegen 20 Uhr beendet werden.
Quelle und Foto: Stadtverwaltung Zwickau

27 Oktober 2026

Ist der Westen noch ahnungslos? Das könnte sich bald ändern...

Westsachsen/Zwickau.- „Der Westen hat keine Ahnung, was im Osten passiert“, meint der linke Zwickauer Aktivist Jakob Springfeld und lädt zur Vorlesung aus seinem gleichnamigen Buch am 2. November ins Brauhaus Esch ein. Er will offen über ostdeutsche Lebensrealitäten, gesellschaftliche Debatten und das seiner Meinung nach oft verzerrte Bild des Ostens im öffentlichen Diskurs sprechen. Unterstützt wird er dabei von der Grünen-Politikerin Katja Meier (MdL/Foto). Im Anschluss an die Lesung soll eine Gesprächsrunde im sogenannten „Townhall-Format“ stattfinden. Mit Raum für Fragen, Austausch und Diskussion mit dem Publikum.
Katja Meier (GRÜNE) war bis vor kurzem noch Justizministerin in Sachsen. In dieser Funktion hat sie gemeinsam mit dem sächsischen Ministerpräsidenten Michael Kretschmer (CDU) aktiv verhindert, dass die Zwickauer Überklebungsaffäre aufgeklärt werden konnte. Ihre Nachfolgerin, Constanze Geiert (CDU) versuchte noch am vergangenen Freitag, die Vorstellung von einem funktionierenden Rechtsstaat aufrecht zu erhalten, was ihr aufgrund der Vorgänge innerhalb der Zwickauer Justiz gründlich misslang. Die Bemühung, das angeschlagene Image der sächsischen Justiz aufzupolieren, ging während der Veranstaltung „Talking Rechtsstaat“ in Werdau sprichwörtlich nach hinten los (WSZ berichtete).
Jetzt versucht offensichtlich ihre Vorgängerin, Katja Meier, das Ruder herumzureißen. Die Veranstaltung am 2. November bietet dafür eine ausgezeichnete Möglichkeit. So könnte sie ihre bisherige Einstellung gegenüber Opfern der Zwickauer Justiz überdenken und sich für ihr Verhalten in der Vergangenheit entschuldigen. Danach wäre möglicherweise ein Neuanfang auf einer vertrauensvollen Basis zwischen der Bevölkerung und der sächsischen Staatsregierung möglich. Andernfalls würde dieser Skandal weitere Kreise ziehen. Spätestens dann wüsste man auch im Westen genau, was im Osten passiert.
Termin: 02.11.2026 um 19 Uhr in Zwickau, Peter-Breuer-Straße 14-16. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos.

Sein oder Nichtsein: Hamlet, Prinz von Dänemark, in Bad Elster

Westsachsen/Zwickau.-
Am Freitag, den 6. November, gastieren die Landesbühnen Sachsen um 19.30 Uhr mit William Shakespeares berühmter Tragödie »Hamlet, Prinz von Dänemark« im König Albert Theater Bad Elster. Unter der Regie von Manuel Schöbel entfaltet sich dabei ein zeitloses Drama um Macht, Intrige und Rache sowie die existenzielle Suche nach Wahrheit und dem richtigen Handeln. Ein König ist tot, die Ordnung erschüttert: Shakespeares berühmteste Tragödie entfaltet ein düsteres Spiel aus Macht, Zweifel und existenzieller Suche. Zwischen Wahnsinn und Wahrheit, Intrige und Erkenntnis wird »Hamlet« zum zeitlosen Drama über Schuld, Gewissen und die Frage nach dem richtigen Handeln. Nach der Ermordung seines Vaters kehrt Prinz Hamlet an den dänischen Hof zurück, wo sein Onkel Claudius den Thron bestiegen hat. Vom Geist des Vaters zur Rache getrieben, stellt sich Hamlet wahnsinnig, um die Wahrheit aufzudecken. Doch das tödliche Spiel aus Täuschung, Macht und Vergeltung gerät außer Kontrolle – und zieht alle Beteiligten in den Abgrund. Tickets: 037437/ 53 900

Erfahrung mit Richter Droll: „Die Scham muss die Seiten wechseln“

Leserbrief: Meine Erfahrung mit Richter Rainer Droll am Amtsgericht Zwickau

Den geschilderten Aussagen über Richter Droll und seiner Abneigung gegen das weibliche Geschlecht, wie im Artikel „Jetzt zocken sie die Ärmsten ab“ beschrieben, kann ich nur beipflichten.

Das ist mir passiert:
In meiner Verzweiflung hatte ich eine Einstweilige Verfügung auf Unterlassung am Gericht gestellt. Der Grund waren die Belästigungen und ständigen Nachstellungen meiner direkten Nachbarn an meinem Haus und meiner Person. Zuvor gab es schon polizeiliche Einsätze wegen jener Vorkommnisse. Auch wurde versucht, Hilfe über zuständige Ämter zu erlangen. Die Zwickauer Polizei hatte mehrfach angeraten diese Form der Nachstellungen über einen Privatermittler feststellen zu lassen. 
Psychische Gewalt mit deren furchtbaren langfristigen Folgen ist immer noch ein No GO, obwohl jene erhebliche Ausmaße angenommen hat und weitreichende Folgen für unsere Gesellschaft mit sich bringt. Das wurde nicht wirklich würdigend berücksichtigt im Leitfaden gegen häusliche Gewalt von 2024, geschrieben von der ehemaligen Justizministerin Katja Meier für das Bundesland Sachsen, als auch im Leitfaden des Landkreises Zwickau von 2026. Dort heißt es lapidar nur, dass jede zweite Frau diese Form der Gewalt mittlerweile erlebt und nur jede fünfte Frau körperliche Gewalt. Konkrete Hilfsangebote gibt es nicht, das kann ich auch aus eigener Erfahrung bestätigen.
Somit war diese Verfügung meine letzte Hoffnung mich frei und unbeschwert in meinem Haus und Grundstück zu bewegen. Außerdem meine Genesung voranzutreiben. Ich hatte noch zwei Operationen zu dieser Zeit vor mir. Ein Privatermittler hatte diese massiven Eingriffe in mein Privatleben über mehrere Einsätze nachgewiesen.
Als es zum Termin kam musste ich etwas erleben was mich bis heute nicht los lässt. Richter Rainer Droll sprach fast ausschließlich nur mit der Gegenseite. Für mich entstand der Eindruck, dass es abgesprochen war. Das wenige was ich sagen dürfte wurde vom Richter unterbrochen oder abgebrochen. Weiterhin unterstellte mir die anwaltliche Verteidigung der Gegenseite, dass ich die Protokolle des Ermittlers gefälscht hätte. Richter Rainer Droll verlangte die Rechnung des Unternehmens. In meiner Aufregung fand ich diese nicht gleich in dem umfangreichen Hefter der Aufzeichnungen. Der Richter ließ schmunzelnd von mir ab. Dann kam ein Satz aus des Richters Mund der mich bis heute nicht los lässt: „Naja, geht nun schon eine ganze Weile so, das kann ich nicht mehr als einstweilige Verfügung durchgehen lassen.“ Dabei konnte er sich das Grinsen über das ganze Gesicht nicht verkneifen. So wie auch die Gegenseite inklusive der Rechtsanwältin. Der Antrag musste zurückgenommen werden.
Bemerkt wurde vom Richter, dass ich das nächste Mal doch mit einem Anwalt kommen sollte um mein Anliegen besser darlegen zu können. Ich fand, der Ermittler hat genug getan und mir wurde von anderen Seiten bestätigt, dass hier schon von Folter gesprochen werden darf durch die vollzogene Art und Weise der Nachstellungen. Nach dem Gesetz ist Anwaltspflicht nicht notwendig, außerdem waren die Kosten schon immens hoch für mich durch den Ermittler.
Während der Verhandlung wurde ich nicht beachtet und musste herabwürdigende Blicke aller Beteiligten ertragen. Es entstand der Eindruck eines Zwiegespräches zwischen Richter und Anwältin. Der Richter hört sich gerne Reden. Mich beschlich das Gefühl absolut rechtlos zu sein und das in meinen eigenen Wänden.
So eine Farce habe ich noch nicht erlebt. Ein Mensch wird täglich auf widerwärtige Weise gequält und der Richter findet es amüsant. Die zutreffenden Gesetze, gegen die verstoßen wurde, brauche ich nicht aufzuzählen. Jeder, der in so einer Situation war oder ist, kennt sie. Ich denke dabei an das so hochgelobte Grundgesetz mit der Würde des Menschen, die unantastbar ist.
Mir ist bis heute schleierhaft wie ein Richter mit solch einer feindlichen Gesinnung Frauen gegenüber so ein Amt bekleiden kann. Ganz zu schweigen vom Neutralitätsgebot. Es ist schwer für mich, diese Verhandlung in Worten so darzustellen, wie ich es empfunden und erlebt habe und welche Folgen sie für mich mit sich brachte. Einfach unfassbar!
Ein großer Fortschritt wird es, wenn sich noch mehr Frauen melden würden mit ähnlichen Erfahrungen. Die Scham muss die Seiten wechseln. Das ist meine Meinung.

Hinweis: Die Verfasserin ist der WSZ persönlich bekannt. Aus Gründen des Opferschutzes bleibt ihre Identität bis auf weiteres anonym.

26 Oktober 2026

Kulturfest für Nachtschwärmer: Die Zwickauer Museumsnacht 2026

Westsachsen/Zwickau.- Kunstwerke aus Holz kreieren, dann das Tanzbein schwingen und anschließend einem der zahlreichen Musikacts lauschen - auch die 15. Ausgabe der Museumsnacht hielt wieder allerhand kulturelle Highlights bereit und lockte zahlreiche Besucher in die Automobil- und Schumann-Stadt an der Mulde. Insgesamt zehn Kultureinrichtungen öffneten am vergangenen Samstag von 18 bis 24 Uhr ihre Türen und gewährten spannende Einblicke in die Zwickauer Kulturszene.
Die Museumsnacht ist zweifelsohne eines der Kulturhighlights im Zwickauer Veranstaltungskalender. Wenn die Uhren Ende Oktober jährlich eine Stunde zurückgestellt werden, sind alle Nachtschwärmer eingeladen, in Zwickau von einem Museum zum nächsten zu schlendern. Exponate bewundern, Unbekanntes entdecken und kuriose Details erfahren – alleine die vielen Dauerausstellungen der teilnehmenden Museen lassen die Besucher tief in die Geschichte Zwickaus eintauchen. Obendrein widmen sich temporäre Sonderausstellungen einzelnen Aspekten des jeweiligen Schwerpunktthemas – so auch die neue Ausstellung feuchtes holz, welche anlässlich der Museumsnacht in den Kunstsammlungen Max-Pechstein-Museum im ZwischenRAUM eröffnet wurde. Der in Wien geborene Künstler Tobias Izsó war selbst vor Ort und erzählte von den faszinierenden Geschichten hinter den einzelnen Objekten und deren Entstehungsprozessen. Er lädt dazu ein, Holz in neuem Kontext zu betrachten, ungewohnte Perspektiven einzunehmen und Alltagsgegenstände einmal abseits ihrer reinen Funktionalität wahrzunehmen.
Inspiriert von den Ausstellungsobjekten nutzten große wie kleine Besucher die Gelegenheit, eigene Kunstwerke aus Holz zu gestalten. Im Nachtatelier wurde bis in die späten Abendstunden gewerkelt. Mit experimentellen Drucktechniken entstanden zahlreiche Erinnerungsstücke an die Zwickauer Museumsnacht.
Großen Zuspruch fanden auch die vielen weiteren Kreativ- und Mitmachangebote in den teilnehmenden Einrichtungen. In der Stadtbibliothek wurden aus abgelegten Lieblingsbüchern echte Hingucker. Beim Buch-Origami haben die Besucher fleißig Buchseiten gefaltet bis kreative Schmuckstücke entstanden. Aktiv werden und Neues erlernen – die Tanzkurse im Gewandhaus boten dafür die passende Gelegenheit und ermöglichten den vielen Tanzbegeisterten zudem, vor Publikum die neu einstudierten Choreografien zu präsentieren. Auch im Puppentheater konnten mutige Besucher erste Bühnenerfahrungen sammeln. Auf der Open Stage bewiesen nicht nur junge Talente ihr Können und ernteten viel Beifall für ihre Darbietungen.
Neben den interaktiven Erlebnissen stießen die Führungen durch die Räumlichkeiten der Kultureinrichtungen auf besonders großes Interesse. Wie auch schon bei vergangenen Veranstaltungen war die Nachfrage seitens der Besucher groß, Einblicke hinter die Kulissen zu erhalten und Räume zu entdecken, die ansonsten nicht zugänglich sind. So ging es beispielsweise im Dom St. Marien hoch hinaus: Viele Interessierte nutzten die Gelegenheit, an der Emporenführung teilzunehmen und bei Orgelmusik Wissenswertes über den Dom zu erfahren. Auch das Stadtarchiv berichtet von restlos ausgebuchten Führungen. Im Mittelpunkt stand hier die Frage, wie Gefährdungen für wertvolles Schriftgut rechtzeitig erkannt und durch entsprechende Gegenmaßnahmen größere Schäden abgewendet werden können. Ebenso große Nachfrage bestand nach den drei Stadtführungen, welche in jeweils 90 Minuten in Zwickaus Altstadt lockten und mit spannenden Anekdoten über die Stadt den Abend zu einem unvergesslichen Erlebnis machten.
Interessanten Episoden lauschten die Besucher auch im Bürgersaal des Rathauses, wo Dr. Lutz Mahnke, Leiter der Ratsschulbibliothek, von Foltergeschichten im Rathaus zu berichten wusste. Vorträge und Lesungen sind traditionell fester Bestandteil der Zwickauer Museumsnacht. Darüber hinaus trugen zahlreiche musikalische Beiträge zu einem stimmungsvollen Abend bei. Den Auftakt bildete der Auftritt der Chorvereinigung Sachsenring Zwickau e.V. im August Horch Museum. Beschwingt entführten die Zeitlosen in der Stadtbibliothek in die Zwanziger Jahre, während Dr. Thomas Synofzik, Leiter des Robert-Schumann-Hauses, seine Gäste beim Klavierspiel von Geisterhand verzauberte. Ebenso großer Beliebtheit erfreuten sich die Gedichtvertonungen wie auch die Grammophon-Vorführungen mit historischen Schellackaufnahmen jüdischer Sängerinnen und Sänger. Die Muggefugg-Symphoniker sorgten mit Klezmermusik in den Priesterhäusern für das passende musikalische Ambiente. Das Konzert von Schülerinnen und Schülern sowie Lehrenden des Robert Schumann Konservatoriums nahm die Anwesenden mit auf eine besondere Klangreise zu den Notenschätzen der Ratsschulbibliothek. Schließlich begeisterten Ungeprobt-Genial! die Besucher mit Live-Jazz auf dem Domhof.
Abgerundet wurde das Programm durch kulinarische Angebote. So ließ sich bei einem Getränk wie auch einem herzhaften oder süßen Snack kurz verschnaufen. Viele der Einrichtungen in der Innenstadt waren fußläufig zu erreichen. Etwas größer ist die Distanz zum August Horch Museum. Doch dank des historischen Shuttle-Verkehrs waren auch diese Wege machbar. Der Verein „Freunde des Nahverkehrs Zwickau e.V.“ brachte wie gewohnt seine Fahrzeuge zum Einsatz. In einer historischen Straßenbahn oder einem alten Ikarus-Bus gingen die Besucher auf Zeitreise und hatten ein besonderes Fahrerlebnis zwischen den teilnehmenden Einrichtungen.
Quelle und Fotos: Stadtverwaltung Zwickau

24 Oktober 2026

Vertrauen in den Rechtsstaat? Dieser Schuss ging nach hinten los

Westsachsen/Werdau.- Angesichts schwindenden Vertrauens in demokratische Institutionen wollte das sächsische Justizministerium gestern in Werdau anschaulich und transparent vermitteln, wie die Justiz im Freistaat Sachsen arbeitet. Dazu waren Medienvertreter und die Bürger der Stadt ins Werdauer Rathaus eingeladen. Neben Justizministerin Constanze Geiert (CDU) positionierten sich Oberbürgermeister Sören Kristensen (Foto rechts) und Landrat Carsten Michaelis (CDU) auf dem Podium. Im Publikum saßen zehn Journalisten, vier Jurastudenten und eine Studentin, zwei Stadträte sowie eine Handvoll interessierter Besucher.
Zunächst vermittelte Constanze Geiert einen kurzen Einblick in die Arbeit des Justizministeriums und teilte ihre Meinung zu verschiedenen Aspekten der Strafverfolgung mit. Oberbürgermeister Kristensen warb dafür, dass Sprayer, die das Stadtbild von Werdau mit illegalen Graffiti verunstalten, schneller abgestraft werden: „Sie sollten ihre Schmierereien an Ort und Stelle sofort selbst entfernen müssen“. Dafür bekam er Applaus vom Publikum. Landrat Carsten Michaelis berichtete davon, viele persönliche Beleidigungen ertragen zu müssen. Er plädierte dafür, dass der § 188 StGB (Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung) beibehalten und die Strafverfolgung der Urheber solcher Äußerungen intensiviert wird. Constanze Geiert hält dagegen: „Meiner Meinung nach könnte man den 188er abschaffen. Der einfache Beleidigungsparagraph 185 StGB wäre für den Rechtsschutz von Politikern ebenfalls ausreichend“.
Nach der Einleitung ging es recht zügig in die Bürgerfragestunde über. Dabei gab es teils heftige Diskussionen. Angekündigt als Bürgerdialog mit Fragestunde entwickelte sich die Veranstaltung mehr und mehr zum Schlagabtausch. Die Probleme mit dem Vertrauen der Menschen in die Behörden traten sehr deutlich und offen zutage. Eine Besucherin fragte, ob es für Amtspersonen bei Gericht eine Sonderbehandlung gibt. Die Frage ging an Carsten Michaelis und bezog sich auf dessen Raserei in einer 30er Zone in Oberrothenbach. Damals sollte Michaelis zunächst ein Bußgeld von 180 Euro zahlen und erhielt 1 Punkt in Flensburg. Dagegen legte er Widerspruch ein und zog vor Gericht. Das Amtsgericht Zwickau verringerte das Bußgeld im Februar 2023 auf 40 Euro, da das Tempolimitschild im Vorbeifahren teilweise verdeckt gewesen sein soll. Er als ortskundiger Landrat hätte jedoch wissen müssen, dass es sich um eine Tempo 30-Zone handelt. Das Urteil hinterließ bei vielen Bürgern und Beobachtern einen faden Beigeschmack, was zu Vorwürfen eines „Promi-Bonus“ führte. Bis heute wird angezweifelt, dass Michaelis seine Beziehungen als „Volljurist“, wie er sich selbst bezeichnet, nicht in seinen Kreisen - hier am Amtsgericht Zwickau - ausgenutzt hat.
Wie vorherzusehen war, kam die Sprache auch auf die Zwickauer Überklebungsaffäre. Laut der Aussage des Chemnitzer Verwaltungsgerichts ist für die Klärung dieses Sachverhalts die sächsische Justizministerin direkt verantwortlich. Gerichtspräsident Bert Schaffarzik sagt: „Wenden Sie sich an das Justizministerium. Die haben dort ein Team, das sich um solche Fälle kümmert“. Doch davon wollte Constanze Geiert gestern nichts wissen. Sie stellte sich erneut vor die zuständige Amstgerichtsdirektorin Eva-Maria Ast (CDU), die nach Aussage diverser Stadträte und Rechtsanwälte eigentlich in den Knast gehört (WSZ berichtete), und fauchte schon fast wütend in den Raum: „Nein! Ich werde das Amtsgericht Zwickau nicht anweisen, die Akte 8 F 1059/07 zu korrigieren. Das steht mir schon wegen der verfassungsmäßigen Unabhängigkeit der Richter gar nicht zu“. Was sie dabei vergisst zu erwähnen: sie hat gegenüber den Richtern am Amtsgericht eine Dienstaufsichtspflicht. Dabei geht es nicht um die richterliche Unabhängigkeit, sondern um den vorliegenden fehlerhaften Verwaltungsakt, der korrigiert werden muss. So, wie es der Verwaltungsgerichtspräsident Schaffarzik zutreffend bereits gesagt hat.
Einen Eklat gab es auf die Frage, ob die Ministerin den Inhalt des Paragrafen 64 FamFG kenne. Darauf wusste Geiert keine Antwort, wich stattdessen mit einer Gegenfrage aus: „Was fragen Sie mich das? Hab ich mein Studium etwa gekauft?“. Damit bezog sie sich offensichtlich auf den Plauener Rechtsanwalt Reinhard Schübel, der die Affäre 2012 ins Rollen brachte. Er hatte sich vor Jahren eine Urkunde in Bratislava gekauft, die ihn angeblich dazu befugt, in Deutschland einen „Dr.“-Titel zu tragen. Oberstaatsanwalt Colli nahm ihn dabei in Schutz, indem er für Schübel den Titel einer Doktorarbeit erfand, die es gar nicht gibt (WSZ berichtete).
Schlussendlich waren die meisten der Anwesenden mit dem Ausgang des sogenannten Bürgerdialogs unzufrieden. Ein Besucher brachte es auf den Punkt: „Wenn heute beabsichtigt war, mein verloren gegangenes Vertrauen in den Rechtsstaat zurückzugewinnen, dann ist das gründlich daneben gegangen“.

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22 Oktober 2026

Energetische Sanierung der Schule am Windberg ist abgeschlossen

Westsachsen/Zwickau.-
An der Schule am Windberg, Windbergstraße 68, konnte in der vergangenen Woche der vierte und letzte Bauabschnitt fertiggestellt werden. Damit kann im Verlauf dieser Woche der Einzug in die frisch sanierten Räume erfolgen, sodass ab Montag, 26. Oktober 2026 der Schulbetrieb wieder im gesamten Schulgebäude stattfinden kann.
Bei der im Juli 2024 begonnenen Baumaßnahme handelt es sich vorrangig um eine energetische Sanierung, die im laufenden Schulbetrieb durchgeführt wurde.
Nachdem in den ersten drei Bauabschnitten hauptsächlich Klassenräume saniert wurden, erfolgte nun (neben weiteren Klassenräumen) die Instandsetzung der Räume für die Schulleitung und Lehrkräfte. Zeitgemäß saniert und aufgewertet wurden auch die Fachräume für den Gymnastik- und den Werkunterricht. Freuen können sich die Schulkinder und das Lehr- und Leitungspersonal ebenso auf einen deutlich größeren Speiseraum.
Wie bereits in den vorangegangenen Bauabschnitten wurden auch im letzten Bauabschnitt wieder Fenster ausgetauscht, die Heizungs- und Elektrotechnik erneuert, Akustikdecken ergänzt und die Sanitäranlagen erneuert. Die großen Räume (Gymnastik-, Speise- und Werkraum) erhielten zudem neue Lüftungsanlagen. Gleichzeitig wurden die Wände und Böden aufgewertet. Jede Etage wurde anhand eines individuellen Farbkonzeptes gestaltet. Die Konzepte verleihen jeder Etage einen eigenen Charakter und bilden gleichzeitig ein harmonisches Gesamtbild.
Die Fassaden des Schulgebäudes wurden mit einer Wärmedämmung energetisch ertüchtigt, die Fenster mit einem Sonnenschutz ausgestattet und ausgewählte Bereiche mit einer vorgehängten Plattenfassade aufgewertet.
Die eigentliche Fertigstellung der Sanierungsmaßnahme sollte bereits in den Sommerferien 2026 erfolgen. Der Termin konnte jedoch aufgrund von Lieferschwierigkeiten nicht eingehalten werden.
Die Erneuerung der Außenanlagen soll bis Ende 2026 abgeschlossen werden. Die Gesamtkosten der Baumaßnahme belaufen sich auf rund 6,75 Mio. EUR und werden eingehalten.
Quelle und Fotos: Stadtverwaltung Zwickau

20 Oktober 2026

Polizei verliert zwei Patronen: Wo oder in wem stecken sie jetzt?

Westsachsen/Zwickauer Land.- Unglaublich aber wahr: Die Waffen- und Sprengstoffbehörde des Zwickauer Landratsamtes beschlagnahmt mit Hilfe des Unterstützungskommandos der Polizei bei einer Durchsuchung 39 Patronen Spezialmunition des Kalibers 12/70 (Foto ähnlich) und gibt dem Eigentümer nach erfolgter Prüfung nur 37 Stück zurück. Die restlichen zwei Patronen sind spurlos verschwunden.
Der ehemalige Marinesoldat, dem die zuvor beschlagnahmte Waffe samt Munition gehört, ist sich sicher: „Es waren definitiv 39 Schuss. Ich will auch die beiden fehlenden Patronen wieder haben. Schließlich hat die Spezialanfertigung mein Geld gekostet“.
Auch sollen die durchsuchenden Beamten ihre Kompetenz überschritten haben. So gingen sie laut Aussage des Betroffenen mit brutaler körperlicher Gewalt gegen ihn vor und verbrachten ihn in einem Dienstwagen der Polizei gegen seinen Willen nach Zwickau-Stadt. All das sei nicht Bestandteil des Durchsuchungsbeschlusses gewesen, so der Geschädigte. „Von mir wird verlangt, dass ich sorgfältig, zuverlässig und sicher mit Waffen und Munition umgehe. Die Behörde selbst verschlampt hingegen meine Munition und die Ermittler geben sich ahnungslos“.
Er erstattete Strafanzeige bei der Zwickauer Staatsanwaltschaft. Diese stellt die Ermittlungen ein und äußert sich dazu so: „Im Ergebnis der Ermittlungen wurde bekannt, dass wohl mehrere Personen im Rahmen des Einsatzes vom 08.05.2024 beteiligt waren. Bei der Durchsuchung gab es keine klaren Absprachen hinsichtlich der Arbeitsteilung und auch keine fotografische Dokumentation. Es ist zu vermuten, dass sich der aufschreibende Beamte verzählt oder der unterschreibende Beamte den Durchsuchungsbericht 'blind' unterschrieb und noch nicht einmal prüfte“. Außerdem habe es mehrere Personen gegeben, die Zugriff zur Waffenkammer hatten. So kann nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden, wer wann was möglicherweise oder auch nicht hineingebracht oder mitgenommen hat. Darüber hinaus sei ohnehin fraglich, ob jemals 39 Stück Munition „12/70“ beschlagnahmt und in die Waffenkammer eingeliefert wurden. Es lägen auch keine Anhaltspunkte hinsichtlich einer etwaigen arbeitsteiligen Vorgehensweise mit den im Übrigen Beteiligten vor. Für diese gelte das vorgesagte letztlich entsprechend. Da keine weiteren erfolgversprechenden Ermittlungsansätze bestünden, müsse das Verfahren eingestellt werden.
Doch wo befindet sich die Munition jetzt? Darauf weiß auch der um seine zwei Patronen betrogene Geschädigte keine Antwort: „Wer weiß, wo oder in wem die jetzt stecken...?“.
Parallelen deuten sich an zum Fall Hardy Georgi (WSZ berichtete). Damals vermisste die Polizei ein Sturmgewehr (Foto), vermutete es bei dem Sportschützen. Dieser bestritt bis zuletzt, das Gewehr in seinem Besitz zu haben. Das Landgericht Zwickau ordnete trotzdem Untersuchungshaft an. Diese dauerte zunächst 22 Monate, wurde durch Richter Rupert Geußer immer wieder verlängert. Schlussendlich verurteilte er den Angeklagten aufgrund von Indizien und seiner Meinung „das Gericht sieht es als erwiesen an, dass Sie das Gewehr versteckt haben“ zu insgesamt drei ein halb Jahren Gefängnis.
Hardy Georgi wurde nach seiner Entlassung rund um die Uhr überwacht. Zunächst mit einer elektronischen Fußfessel, dann von mehreren Beamten in Zivilfahrzeugen vor seiner Wohnung. Trotz der angeblich lückenlosen Überwachung wurde der damals 35-Jährige einige Zeit später tot in seiner Wohnung aufgefunden. Die Umstände sind bis heute ungeklärt.
Auch damals haben die Ermittler geschlampt. So sind unter anderem sämtliche Tatortfotos verschwunden, wurden angeblich „versehentlich gelöscht“. Das vermisste Gewehr hat man bis heute nicht gefunden.

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Im königlichen Kurhaus: Wald- und Wasserklänge als Klavierkonzert

Westsachsen/Bad Elster.- Am Samstag, den 31. Oktober, präsentiert der Bad Elsteraner Pianist Prof. Frank Peter (Foto) um 19.30 Uhr sein Klavier-Recital »Klänge von Wald und Wasser« im Königlichen Kurhaus Bad Elster. Mit Werken von Schumann, Debussy, Fauré, Berio, Ravel und Chopin verbindet er dabei romantische Naturbilder mit impressionistischen Klangfarben zu einem besonderen Konzerterlebnis am Reformationstag. Im Mittelpunkt des Abends stehen musikalische Landschaften, Naturstimmungen und die vielfältigen Klangbilder des Wassers. Den Auftakt bilden Robert Schumanns poetische »Waldszenen« op. 82, in denen sich romantische Naturbetrachtung und feinsinnige Charakterstücke zu einem atmosphärischen Zyklus verbinden. Mit ausgewählten Préludes sowie »Reflets dans l’eau« führt Claude Debussy anschließend in die schillernde Klangwelt des französischen Impressionismus. Das Motiv des Wassers zieht sich wie ein klanglicher Strom durch den weiteren Konzertabend: Gabriel Faurés elegante »Barcarolle« Nr. 6 trifft auf Luciano Berios konzentriertes »Wasserklavier« und Maurice Ravels virtuose »Jeux d’eau«. Den Abschluss bildet Frédéric Chopins große »Barcarolle« Fis-Dur op. 60, die lyrische Innigkeit und pianistische Brillanz eindrucksvoll miteinander verbindet. So entsteht ein facettenreiches Recital zwischen romantischer Naturpoesie, fließenden Klangfarben und musikalischer Spiegelung. Der 1958 in Bad Elster geborene und seit Sommer 2026 wieder in seiner Heimatstadt lebende Pianist Prof. Frank Peter lehrte mehr als zehn Jahre an der Universität Leipzig und war seit 1999 an der Hochschule für Musik und Theater Leipzig am Institut für Musikpädagogik tätig. Konzertreisen führten ihn in verschiedene Länder Europas sowie nach Japan und in die USA. Mit seinem Recital kehrt er nun als Pianist auf die Bühne des Königlichen Kurhauses seiner Heimatstadt zurück. Tickets: 037437/ 53 900

19 Oktober 2026

Seit Monaten auf dem Trockenen: Wasserwerke verweigern die Lieferung

Westsachsen/Erzgebirge/Schwarzenberg.-
Seit Mai diesen Jahres sitzt eine Familie im Erzgebirge buchstäblich auf dem Trockenen. Der Geschäftsführer der Wasserwerke, Frank Kippig (Foto), ließ den Hauptabsperrhahn schließen und versiegeln. Trotz einer Einstweiligen Verfügung des Gerichts weigert er sich, die Sperre wieder aufzuheben. Dazu die betroffene Familie: „Bei oft über 30 bis manchmal 40 Grad in diesem Sommer ohne Trinkwasser in der Wohnung. Das ist eine Qual und grenzt schon an Körperverletzung. Zumal wir aufgrund unseres Alters gesundheitlich angeschlagen sind. Das weiß Herr Kippig, quält uns aber weiter mit unsinnigen Schreiben. Haben wir kein Recht auf sauberes Trinkwasser?“
Die Abschlagszahlungen 2025 wurden vollständig gezahlt. Lediglich eine Restforderung ist noch offen, weil die Abrechnung undurchsichtig ist. So ist nicht erkennbar, welche Kosten auf das Zuwasser und welche auf das Abwasser angerechnet werden. Beides wurde vermischt. Erhöhungen sind pauschal inbegriffen. Außerdem fehlen die angeforderten Protokolle der letzten acht Jahre und der Vertrag.
Inzwischen ist es eine Frage des Prinzips: Darf der Geschäftsführer eines Zweckverbandes sich einfach so über eine vom Gericht erlassene Verfügung hinwegsetzen? Die Antwort lautet ganz klar NEIN. Wenn ein Gericht eine einstweilige Verfügung erlässt und ein offizieller Gerichtsvollzieher diese zustellt, ist das für den Betroffenen ein bindender Befehl des Rechtsstaats. Dass sich ein Geschäftsführer eines Zweckverbandes darüber hinwegsetzt, ist kein „Systemfehler“ sondern ein Fall von absolut inakzeptablem, möglicherweise rechtswidrigem Handeln einer Einzelperson in Machtposition*.
Durch einen Trick der von Kippig beauftragten Rechtsanwaltskanzlei wurde das Verfahren vom Amtsgericht Aue-Bad Schlema an das Verwaltungsgericht Chemnitz abgegeben. Damit wurde - wie vermutlich von Kippig von Anfang an beabsichtigt - der vorläufige Rechtsschutz ausgehebelt.
Wir haben Frank Kippig zu diesem Vorwurf mehrfach befragt. Er macht jedoch von seinem Recht zu Schweigen Gebrauch, was nicht automatisch heißt, dass die Vorwürfe stimmen. Auch sein Aufsichtsratsvorsitzender, Schwarzenbergs Oberbürgermeister Ruben Gehart, hüllt sich in Schweigen. Rein menschlich gesehen ist es eine Katastrophe, wenn Leute wie diese skrupellos, willkürlich und ohne wirkliche Rechtsgrundlage über Wohl und Wehe der Bevölkerung bestimmen und - wie in diesem Fall - das Menschenrecht auf sauberes Wasser verweigern.
*KI-Auswertung
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Kulturkirche Auerbach: Mitspieler für ein neues Theaterprojekt gesucht

Westsachsen/Auerbach.-
Ein halbes Jahr stand die Auerbacher Nikolaikirche leer. Nun ist sie wieder belebt und alles ist neu. Das Konzept, der Name und das Personal.
Aus der Göltzschtalgalerie Nikolaikirche wird die „Kulturkirche Auerbach“. Oberbürgermeister Jens Scharff schwärmt: „Das ist nicht nur ein Gebäude, es ist ein Stück von unserem Auerbach“. Mehr Vielfalt bei den Konzerten soll es geben. Dazu mehr Möglichkeiten für Nachwuchsbands und die Hobbymärkte sollen bleiben. So wünschen es sich die Auerbacher.
Vor allem Kinder und Jugendliche stehen im Fokus. Während der Herbstferien gibt es für Teenager einen DJ-Workshop, eine Musiktheater-Vorstellung und in einem Science-Lab können junge Forscher Experimenten nachgehen.
Außerdem soll eine feste Theatergruppe mit Leuten ab 18 Jahren, die Lust auf Bühne haben, etabliert werden. Start ist am 29. Oktober 2026 (siehe Flyer).

13 Oktober 2026

Klassik, Kostüme, Kerzenschein: Serenadenglanz Bad Elster

Westsachsen/Zwickau.-
Am Freitag, den 23. Oktober erheben die Musikerinnen und Musiker der Chursächsischen Streichersolisten unter der Leitung von Denis Kriger um 19.30 Uhr ihre Instrumente für »Eine kleine Nachtmusik« im Königlichen Kurhaus Bad Elster.
Dieses besondere Serenadenkonzert im Kerzenschein präsentiert dem Publikum eine Auswahl musikalischer Perlen der Klassik, welche von den Chursächsischen Streichersolisten in prachtvollen historischen Kostümen aufgeführt werden. Neben der weltberühmten Serenade »Eine kleine Nachtmusik« von Wolfgang Amadeus Mozart verbreiten an diesem stimmungsvollen Abend Kompositionen wie das virtuose Streichkonzert in e-Moll von Antonio Vivaldi oder die himmlische Orchestersuite Nr. 3 in D-Dur von Johann Sebastian Bach eine einzigartig-festliche Atmosphäre.
Abgerundet wird diese unterhaltsame Serenade der Klassik mit berühmten Kompositionen wie dem »Triumphmarsch« (Verdi) oder dem stürmischen »La Tempesta« (Rossini) sowie dem stimmungsvollen Nachtwachen-Quintett »La musica notturna di Madrid« als passende Abendmusik von Luigi Boccherini.
Tickets: 037437/ 53 900

10 Oktober 2026

KI-Auswertung: Urteil zum falschen Doktor aus Plauen

Westsachsen/Zwickau.- Kürzlich hat das Landgericht Zwickau mit Endurteil entschieden, dass weiterhin öffentlich gesagt werden darf, dass Rechtsanwalt Reinhard Schübel (Foto rechts neben seinen Sekretärinnen) den Titel „Dr.“ zu Unrecht trägt, dass er keine Doktorarbeit geschrieben hat und seine Mandanten mit einer vorgetäuschten Reputation betrügt. Damit geht ein mehr als zehn Jahre andauernder Streit um die Rechtmäßigkeit des Tragens eines „Dr.“-Titels mittels im Ausland gekaufter „Urkunde“ zu Ende.
Das Urteil des Landgerichts Zwickau, Aktenzeichen 5 O 240/23 (Richterin Schönstedt-Okoniewski), ist jedoch im Punkt „Sprechverbot über wahre Tatsachen“ weder rechtlich haltbar noch in sich schlüssig. Es offenbart auf den ersten Blick eine groteske Widersprüchlichkeit, die exakt den Kern des Vorwurfs der Verschleierung von Justizfehlern durch „Maulkörbe“ bestätigt.
1. Der fundamentale Selbstwiderspruch des Gerichts
Das Gericht verurteilt die Beklagte dazu, die Behauptung zu unterlassen, Rechtsanwalt Reinhard Schübel habe Fristen versäumt und Rechtsmittel beim falschen Gericht eingereicht.
Der Widerspruch im selben Urteil: Auf den Seiten 15 bis 18 des eigenen Urteils prüft das Gericht die von der Beklagten als Anlage vorgelegten Schreiben anderer Anwälte und stellt dort schwarz auf weiß fest, dass diese Vorwürfe wahr sind. Das Gericht schreibt selbst, dass die Anwälte rügten, es sei eine „Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts Zwickau vom 23.3.2012 eingelegt“ worden und diese hätte „schon wegen Unzulässigkeit zurückgewiesen werden müssen“. Das Gericht selbst stellt fest, dass es sich hierbei um eine wahre Tatsachenbehauptung handelt, weshalb die Beklagte diese (bezüglich der Aussagen anderer Anwälte) auch weiterverbreiten darf.
Das bedeutet im Klartext: Das Gericht räumt in den Entscheidungsgründen ein, dass die Fakten über das unzulässige Rechtsmittel auf dem Tisch liegen und von anderen Anwälten genauso gesehen werden – verbietet aber gleichzeitig per Unterlassungstenor, genau diesen offensichtlichen Vorgang mit eigenen Worten („Fristen versäumt, falsches Gericht“) zu benennen. Das ist juristisch ein starkes Stück und läuft auf eine unzulässige Einschränkung der Meinungsfreiheit (Art. 5 GG) hinaus.
2. Die Ausflüchte des Gerichts zum „Teilendurteil“
Auf Seite 9 versucht sich das Gericht an einer abenteuerlichen Rechtfertigung für Herrn Schübel: Weil auf Seite 2 der damaligen Entscheidung das Wort „Teilendurteil“ stand (während auf Seite 1 „Beschluss“ stand), sei die Entscheidung „uneindeutig“ gewesen, weshalb der Anwalt ja quasi gezwungen gewesen sei, „Berufung/Beschwerde“ einzulegen.
Das ignoriert das Gesetz (§ 64 FamFG): Ein Familiengericht kann nicht durch einen falschen Textbaustein auf Seite 2 aus einem gesetzlich vorgeschriebenen Beschluss ein Urteil machen. Nach § 64 FamFG ist die Beschwerde zwingend beim Ausgangsgericht einzulegen. Wenn ein Anwalt stattdessen direkt zum OLG rennt, weil er die Überschrift auf Seite 2 falsch liest, ist das objektiv eine Fehlleitung des Rechtsmittels. Genau das wird im Zivilprozess nun aber per Unterlassungsurteil unter Strafe gestellt, um die Verantwortung des Anwalts (und des OLG, das fehlerhaft verhandelt hat) zu kaschieren.
3. Was das für die Beklagte und die Bürger bedeutet
Dieses Urteil zeigt exemplarisch, wie Instanzgerichte versuchen, unliebsame Kritik an offenkundigen Justiz- und Anwaltsfehlern über das Zivilrecht abzuwürgen.

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09 Oktober 2026

Kalt erwischt: Garageninhaber enteignet - Mietverträge inakzeptabel

Westsachsen/Wildenfels.- Thomas Wappler (Foto Mitte) ist sauer, weil sein Eigentum, eine Garage, die er 1998 für knapp 1800 Mark gekauft hat, von der Stadt Wildenfels entschädigungslos einkassiert wurde. Mit ihm sind 80 weitere Garageninhaber betroffen. Einige von ihnen trafen sich vergangene Woche zur Beratung vor Ort.
Hintergrund ist ein Stadtratsbeschluss vom April diesen Jahres zur Neuregelung der Garagennutzungsverhältnisse auf kommunalen Grundstücken. Dieses Problem betrifft nicht nur Wildenfels. Dennoch gibt es hier eine Besonderheit. Während in den umliegenden Gemeinden eine moderate Anhebung der jährlichen Pacht von einigen Prozentpunkten praktiziert wird, will die Wildenfelser Stadtverwaltung gleich 420 Euro Miete pro Jahr und Garage von deren Eigentümern kassieren. Das finden die Betroffenen gelinde gesagt unfair und gehen deshalb gemeinsam dagegen vor.
Frank König bemängelt die Art und Weise, wie hier mit den Bürgern umgegangen wird: „Wir halten unsere Garagen in Schuss, erledigen viele Reparaturen seit Jahrzehnten in Eigenregie. Mein Vater hat 1977 als einer der Ersten hier eine Garage gebaut, ich die meine im Jahr 1986. Die wurden alle von uns bezahlt und gebaut. In mühevoller Arbeit, zu einer Zeit, als es wenig Material gab. Wir haben bisher in Ruhe und Frieden hier unsere Garagen nutzen können. Das soll jetzt alles vorbei sein“.
Dabei hat es die Wildenfelser kalt erwischt. Laut Peter Preiß vom Garagenhof an der Grundschule gab es keinerlei Vorabinformation. „Das führt zu allgemeiner Frustration in unserer Gruppe. Uns wurden Mietverträge vorgelegt, die um das zehnfache teurer sind als bisher. Außerdem sollen wir trotzdem alle Reparaturkosten selber tragen. Diese finanziellen Belastungen sind für viele unserer Mitglieder nicht mehr zu stemmen“.
Rechtlich gesehen ist die Kommune auf der sicheren Seite. Bis Ende 2006 musste den Nutzern bei einer Kündigung noch der Zeitwert der Garage ersetzt werden. Seitdem nicht mehr. Mit Beginn des Jahres 2023 kann sogar der Abriss auf eigene Kosten von den Eigentümern verlangt werden.
Der Wildenfelser Bürgermeister Tino Kögler beharrt indes auf die neu vorgelegten Mietverträge: „Die Garagen gehören jetzt nach § 94 BGB zum Grundstück und damit unserer Kommune. Wir werden versuchen, mit dem eingenommenen Geld Reparaturen durchzuführen und den Garagenhof auf Vordermann zu bringen. Auch können wir Garagen abreißen und durch neue ersetzen, die den heutigen Anforderungen entsprechen“.
Damit sind die betroffenen Bürger nicht einverstanden: „Der neue Mietvertrag ist bei genauer Betrachtung ein Knebelvertrag. Anfallende Reparaturen sind mit einer Eigenleistung von 120 Euro pro Jahr verbunden. Die Reparaturkosten für die Stadt sind gedeckelt, dürfen einen Betrag von 840 Euro nicht übersteigen. Wenn man es genau liest, ist die Stadtverwaltung damit aus jeder Verantwortung raus“.
Hinzu kommt, dass mit Beginn des neuen Jahres auch der Strom abgeschaltet wird. Das bedeutet für einige Garagenbesitzer, dass sie ihr elektrisch betriebenes Garagentor nicht mehr öffnen können. Auch funktioniert kein Licht und keine Steckdose mehr. „Das ist eine Zumutung und für uns nicht hinnehmbar!“, so die allgemeine Empörung.
Ein ausführlicher Video-Beitrag dazu im Westsächsischen Fernsehen
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