13 Mai 2020

„Spielball der Justiz“: Das kann auch IHNEN passieren!

Westsachsen/Zwickau/ Dresden.- Bei praktisch jeder Ehescheidung fühlt sich einer der Partner ungerecht behandelt. Aus Angst, etwas zu verlieren, das einem zusteht, nimmt man sich lieber „einen guten Rechtsanwalt“. Über die Kombination „gut“ und „Rechtsanwalt“ könnte man sich streiten. Wir haben bei unseren zweijährigen Recherchen innerhalb der Zwickauer Justiz und darüber hinaus eine solche Kombination nicht angetroffen. Dennoch gibt es ab und an einen, der sich etwas von der Masse der geldgierigen Rechtsverdreher abhebt. Carsten Dittrich ist so einer. Er sagt: „Meine Mandantin wurde zum Spielball der Justiz und der sie bisher vertretenden Anwälte mit dem Ergebnis ihrer Ruinierung“ und legte deshalb sein Mandat nieder (siehe 1. Schreiben oben). Auch er kam nicht persönlich zur Verhandlung und ließ damit seine Mandantin „...wie alle anderen Plinsen im Regen stehen...“ (Zitat Rechtsanwalt Martin Braukmann/Pirna/ siehe 2. Schreiben).
Wie Rechtsanwälte und Richter sich absprechen haben wir in den letzten zwei Jahre ausführlich erläutert (siehe Linksammlung). Hinzu kommt, dass viele der Juristen nicht nach aktuellem Recht handeln, weil sie sich nicht weiter bilden. Gerade Richter sind oft der Meinung, sie hätten das nicht nötig. Frei nach dem Motto: „Was ich einmal gelernt habe, das habe ich gelernt und das bleibt auch so.“
Für die Betroffenen kann das verheerende Auswirkungen haben. So wurde in den Jahren 2009/10 ein neuer Paragraf zur Vereinfachung im Familienrecht eingeführt (§64 FamFG). Demnach müssen ab dem Stichtag alle Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Familiengerichts bei dem Gericht eingelegt werden, gegen das sich das Rechtsmittel wendet. Die Übergangsfrist endete im Sommer 2010. Im Jahre 2012, also rund zwei Jahre nach in Kraft treten des neuen Gesetzes, brachte es eine Familienrichterin in Zwickau fertig, trotzdem nach altem Recht zu entscheiden und löste damit ein bis heute andauerndes Chaos aus. Konsequenzen brauchte sie bisher nicht zu fürchten, weil die Staatsanwaltschaften in Zwickau und Dresden nicht in den eigenen Reihen ermitteln. Mit dem Argument, dass Richter und auch Richterinnen in ihren Entscheidungen unabhängig seien, wird jede Anzeige gegen sie abgebügelt. Ermittlungen in diese Richtung finden einfach nicht statt. Zur Vertuschung des Fehlers wurde in diesem Fall die Rechtskraft der Entscheidung einfach mit einem weißen Blatt überklebt.
Nun könnten einige auf die Idee kommen zu sagen: „Pech gehabt, so etwas kann vorkommen.“ Dies wäre jedoch ein schwerer Irrtum. Denn es betrifft uns alle. Gerade junge Familien, die sich vielleicht eine kleine Existenz mit Häuschen aufgebaut haben, werden oft zum Spielball der Justiz. An ihnen verdienen Rechtsanwälte richtig gut. Im Falle einer Scheidung werden die Ehepartner gern schon mal gegeneinander ausgespielt, auch unter Einbeziehung der Kinder. Damit sind hohe Kosten für die Betroffenen vorprogrammiert. Ein gerechtes Scheidungsurteil oft nicht möglich.

Wie man sich davor wirksam schützen kann, erklärt Dr. Michael Schnelle vom Justizministerium in Dresden. Er ist unter der Durchwahl 0351/56415004 erreichbar. Alternativ kann man unter 0351/5640 in der Zentrale um einen Rückruf bitten.

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16 April 2020

Rathaus gekapert: FDJ trotzt dem großdeutschen Notstand

Westsachsen/Zwickau.- Am 7. März demonstrierte die FDJ in Zwickau. Mehrere Aktivisten stürmten das Rathaus und hissten die FDJ-Flagge auf dem Balkon. Laut Aussage der sogenannten „Freien“ Presse hagelte es daraufhin mehrere Anzeigen. Doch was ist daraus geworden? Wir haben beim Zentralkomitee der FDJ sowie bei der Zwickauer Staatsanwaltschaft nachgefragt.
Demnach versuchen die Behörden immer mal wieder, die Jugendorganisation mit mehr oder weniger sinnvollen Anzeigen zu belegen. „Bisher wurden jedoch alle fallen gelassen“, sagt deren Sprecher Jan Haas. Als Begründung gibt er an, dass im Falle einer Verhandlung immer wieder die Rede auf die 2+4-Verträge kommen würde, was nicht im Sinne der Regierenden sei.
Die Zwickauer Staatsanwaltschaft antwortet wie folgt: „Das Verfahren gegen die Anmelderin und Leiterin der Demonstration wurde am 10.03.2020 eingestellt, da kein Straftatbestand erfüllt wurde. So ist der Tatbestand des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gemäß § 86a Abs.1 Nr.1, Abs.2 StGB durch das Verwenden des Symbols der FDJ nicht erfüllt, weil es sich bei der FDJ der ehemaligen DDR nicht um eine verbotene Organisation handelt. Auch verstieß das Tragen von einheitlichen blauen Anoraks mit dem FDJ-Symbol auf dem rechten Ärmel nicht gegen das Uniformverbot, da es hierdurch nicht zu der vom Sächsischen Versammlungsgesetz vorausgesetzten suggestiv-militant einschüchternden Wirkung für Dritte kam.
Gegen vier Teilnehmer der Demonstration, die den Balkon des Rathauses erklommen bzw. die Leiter hierzu gehalten sowie eine FDJ-Fahne vor dem Rathaus an einem der dort stehenden Fahnenmasten gehisst haben, wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Hausfriedensbruchs eingeleitet. Dieses ist noch nicht abgeschlossen.“
Derweil gehen die Demonstrationen weiter. Neben Zwickau auch in den Städten Rostock, Jena, Weimar und Berlin. Selbst in Buchenwald vor dem Mahnmal am Glockenturm fanden sich Aktivisten ein. „Wir setzen euren Kampf fort! Denn: Nichts und niemand ist vergessen!“, war auf dem mitgebrachten Kranz zu lesen.
In Bezug auf die derzeitige Corona-Panik meint die FDJ, dass die menschliche Gesundheit zu allererst eine gesellschaftliche Frage sei. Ein Virus könne gefährlich sein und einem Staat Höchstleistungen abverlangen. Aber es in den Griff zu bekommen, die Bevölkerung zu schützen und zu immunisieren, sei nicht Sache der Gewehre, sondern die des Eigentums, so eine Sprecherin. Die Bevölkerung einzusperren, zu entrechten und schlussendlich zu enteignen, wäre das Ergebnis des Privateigentums.

Quelle und Fotos: Kampagnenbüro der FDJ

13 April 2020

Zwickauer Justiz: Ein Lumpenhund kommt selten allein

Westsachsen/Zwickau.- Nach der großen Resonanz auf das erste „Lumpenhund-Buch“ über Richter Adolf L. am Amtsgericht Zwickau erscheint nun bald die Fortsetzung. Das Autorenteam ist gerade dabei, die Themen zu sammeln und zu sortieren. Dazu sagt der Herausgeber: „Die Leser erwartet erneut die schonungslose Aufklärung über die Funktionsweise der - in diesem Fall Zwickauer - Justiz.“ Zwar seien die Probleme an einem konkreten beweisbaren Beispiel festgemacht, das Prinzip und die Arbeitsweise an deutschen Gerichten jedoch überall gleich. So gehe man heute davon aus, dass es regelmäßig Absprachen zwischen Richtern, Staats- und Rechtsanwälten gibt, die sich auf Kosten der Allgemeinheit gegenseitig die zuvor vom ahnungslosen Mandanten erpressten (Gerichts-)Kosten zuspielen. Hier eine Leseprobe aus dem bereits erschienenen ersten Buch:
„Verklagen Sie doch ihren Anwalt, denn mit diesem haben Sie einen Vertrag!“. Richter lehnen sich dabei genüsslich zurück und erwarten die nächsten Rechtsstreitigkeiten. Und schon hat der nächste Anwalt „Arbeit“ und Aussicht auf leicht ergaunertes Honorar. Der betrogene verratene Mandant muss einen neuen Anwalt beauftragen, Vorschuss zahlen, Gerichtskosten, die nach dem Streitwert berechnet werden vorfinanzieren und lebt nun nur noch in Angst vor der endgültigen Existenzruinierung. Schlafstörungen sind unvermeidbar.
Eigentlich vergeht einem so gut wie alles. An Stelle von Entspannung und Wohlbehagen treten Verspannungen, Ängste, Wut, Misstrauen Kontrollzwang! Die Juristen reiben sich die Hände, man plant schon den nächsten Urlaub, oder geht golfen und lästert über das dumme Volk, welches abgezockt werden muss, weil es sich halt leicht abzocken lässt.“
Nach jahrelangen Recherchen ist aus heutiger Sicht unstrittig, dass ähnlich gelagerte Fälle tagtäglich an deutschen Gerichten vorkommen. In Zwickau ist es besonders schlimm. Hier hat kein einziger Richter oder Staatsanwalt auf Anfrage bestritten, Teil einer kriminellen Vereinigung zu sein. Rechtsanwälte lassen lieber „einen Mandanten über die Klinge springen“, als gegen einen Kollegen vorzugehen. Selbst dann nicht, wenn es sich um nachgewiesene Straftaten handelt. Als hätte man einen Eid geschworen.
Die zweite Ausgabe trägt den Titel: „Ein Lumpenhund kommt selten allein - das habt Ihr nicht umsonst gemacht!“. Der Erscheinungstermin wird rechtzeitig bekannt gegeben.

05 April 2020

Protokoll lückenhaft: Prozessbeobachter fordern Aufzeichnungspflicht

Westsachsen/Dresden/Zwickau.- Wieder ein Prozess mit unvollständigem Protokoll. In einer Verhandlung, in der es um die Überklebung eines gültigen Rechtskraftvermerkes am Amtsgericht Zwickau ging, nahm die Richterin Birgit Nagel zwar wortgemäß eine Strafanzeige gegen die gegnerische Anwältin auf, unterschlug hingegen wichtige Aussagen. Darunter ihre eigene: „Richter Lames hätte prüfen müssen, ob das Rechtsmittel fristgerecht eingereicht wurde.“ Damit meinte sie die Unterschrift, die der damalige Richter am Oberlandesgericht, Peter Lames (Foto), heute Bürgermeister in Dresden, am 15. Mai 2012 leichtfertig auf den Eingang eines falsch eingelegten Rechtsmittels leistete. Ein Fehler mit schwerwiegenden Folgen. Bis heute steht die Zwickauer Justiz deswegen unter medialem Dauerbeschuss. Worum es im einzelnen geht, ist ausführlich hier nachzulesen: Sächsische Justiz
Peter Lames schweigt indessen zu den Vorwürfen. Sein Chef, Dresdens Oberbürgermeister Dirk Hilbert, erhielt daraufhin eine Dienstaufsichtsbeschwerde. Er äußert sich jedoch ebenfalls nicht und nimmt seinen Beisitzer damit in Schutz.
Unterdessen wird der Ruf nach digitaler Prozessbeobachtung immer lauter: „Es ist nicht mehr hinnehmbar, dass Richter und Richterinnen nach Gutdünken entscheiden können, was im Protokoll stehen darf und was nicht!“, sagt ein sichtlich erboster Prozessbeobachter. „Schon wieder werden wichtige Tatsachen unterschlagen und wenn es hart auf hart kommt, streiten die Damen und Herren Juristen wieder alles ab.“
Tatsächlich wurden während der Verhandlung weitere Themen besprochen, die nicht im Protokoll erscheinen. So bestätigte Richterin Nagel unter anderem die Fehlleistung der Richterin Marion Nitschke, die rechtswidrig Prozesskosten mit dem Unterhalt der Geschädigten verrechnet hatte. Ohne Protokoll ist diese Feststellung für die Betroffene jedoch wertlos.

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26 März 2020

Fakten-Check: „Freie“ Presse unterschlägt wichtige Informationen

Westsachsen/Zwickau.- Seit Jahren wird die Redaktion der sogenannten „Freien“ Presse Zwickau mit Informationen und Fakten zum hiesigen Justiz-Skandal beliefert. Trotzdem liest man im Lokalblatt keinen seriösen Bericht darüber. Einzig eine Falschmeldung über einen bevorstehenden Prozess schaffte es in die Gazette. Darin wurde behauptet: „Weil sie in einer E-Mail an den Präsidenten des Landgerichtes einen Richter am Amtsgericht beleidigt hat, muss sich die Schreiberin vor Gericht verantworten. Vorausgegangen war ein Strafbefehl, den die Angeklagte nicht akzeptiert hatte.“  Diese Meldung ist deshalb falsch, weil die Beschuldigte keinen Strafbefehl erhalten hatte, sondern in der darauffolgenden Gerichtsverhandlung vom Vorwurf der Beleidigung frei gesprochen wurde (WSZ berichtete). Darüber liest man jedoch im systemtreuen Lückenblatt kein Wort. Auch eine später geforderte Richtigstellung der Falschmeldung wurde nicht abgedruckt.
Namentlich der Lokalmatador Michael Stellner (kleines Foto bei einer Wahlkampfveranstaltung der CDU) spielt hier eine sehr unrühmliche Rolle. Er ist in Kenntnis über die Urkundenfälschung am Amtsgericht Zwickau, hat sich die entsprechenden Unterlagen abfotografiert. Seit dem ist in dieser Sache nichts passiert. Im Gegenteil. Er verhöhnt sogar vor Zeugen das Opfer mit den Worten: „Wenn Sie es unbedingt veröffentlicht haben wollen, dann machen Sie es doch selbst!“
Heute erhielt unsere Redaktion wiederum einen Leserbrief, der zum Nachdenken anregt. Frau K. aus Zwickau schreibt uns: „Seit längerem überlege ich, ob ich mich vor dem Landratsamt positioniere oder in den Hungerstreik trete. Meine Nerven sind zum zerreißen gespannt. Ich bin gezwungen, gegen den Freistaat zu klagen. Aber die rechtlich zuständigen Beteiligten sind nicht sonderlich aktiv. Für mich entwickelt sich immer mehr das Gefühl, dass das vorsätzlich ist, oder dass hier etwas vertuscht werden soll.“ Hintergrund ist ein fehlerhaftes Gutachten über die Fahrbahnunterspülung direkt vor ihrem Grundstück mit unbekanntem Ausmaß. Der damit befasste Rechtsanwalt fordere 1.000 Euro für das Gutachten, welches zur Vorlage bei Gericht nichts tauge, sagt die Betroffene und weiter: „Seit drei Jahren wird hier eine Sache vorsätzlich verschleppt und vertuscht, mit der ich nichts zu tun habe. Diese beeinflusst aber mein Privatleben dermaßen, dass ich im letzten Jahr einen Suizid versucht habe.“
Derartige Vorwürfe gegen die hiesige Gerichtsbarkeit verdichten sich immer mehr. Selbst das mdr-Fernsehen hat das inzwischen bemerkt und in der Sendung „Umschau“ vom 24. März über einen Fall in Chemnitz berichtet. Dabei ging es um einen Sorgerechtsfall. Das Prinzip ist jedoch auch hier das gleiche: Rechtsanwälte nutzen die Unkenntnis ihrer Mandanten aus, fordern je nach Vermögenslage horrende Summen an Honorar. Bei Gericht wird dann gern schon mal der entscheidende Termin geschwänzt, damit ein Versäumnisurteil gegen die eigene Mandantschaft ergeht. Damit kann man sich in der nächsten Instanz dann schön weiter am Elend der Betroffenen bereichern. In Zwickau läuft das sogar im Zusammenspiel mit Staatsanwaltschaft und Richtern wie geschmiert.
All das ist auch der „Freien“ Presse bekannt. Wer Fragen dazu an den verantwortlichen Redakteur hat, kann ihn direkt anrufen: (0375) 549-16151

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21 März 2020

Untätige Staatsanwaltschaft: Weitere Anzeigen gegen Mitarbeiter

Update 31. März 2020:
Heute erging erneut eine Strafanzeige gegen die untätige Staatsanwältin Antje Dietsch, die bereits seit 2016 von Straftaten ihrer Kollegen weiß und nicht ermittelt. Strafvereitelung im Amt ist laut § 258 a StGB mit bis zu fünf Jahren Haft bedroht. Die Anzeige im Wortlaut hier: Download

Westsachsen/Zwickau.- Nachdem die Hintergründe zu Strafvereitelungen in der Zwickauer Justiz jetzt öffentlich sind (WSZ berichtete), hagelt es Strafanzeigen gegen Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Urkundenfälschung, Strafvereitelung im Amt und Bildung einer kriminellen Vereinigung. So hat heute eine Betroffene an den zuständigen Staatsanwalt Christian Ruderisch Strafanzeige und gleichzeitig Strafantrag wegen des dringenden Verdachts auf Strafvereitelung im Amt gestellt. Dabei führt sie die Akte 5 O 702/15 an, die „der eindeutige Beweis für eine jahrelange schwere Strafvereitelung im Amt laut § 258 a StGB“ sei. Anzeigen liegen auch von anderer Seite vor: gegen Oberstaatsanwalt, Uwe Wiegner, die Staatsanwälte Jörg Rzehak, Jürgen Pfeiffer und weitere am Korruptions-System beteiligte.
Nachdem versucht wurde, mittels einstweiliger Verfügung die Westsächsische Zeitung an der Veröffentlichung des Zusammenspiels zwischen Stadtverwaltung, Sparkasse und Zwickauer Justiz zu hindern (WSZ berichtete), erreichen uns täglich immer mehr Solidaritätskundgebungen von Lesern, die mit der Zwickauer Gerichtsbarkeit ähnliche Erfahrungen gemacht haben. Strafanzeigen werden ignoriert, Paragrafen missachtet und Unrecht gesprochen. Rechtsanwälte versprechen Aussicht auf Erfolg und lassen dann ihre Madanten zum Verhandlungstermin im Regen stehen. Meist deswegen, weil sie am Mandanten vorbei Vereinbarungen mit der Gegenseite treffen.
Die stärksten Waffen gegen derartige Zustände sind die Wahrheit und die Öffentlichkeit. Deshalb wird die Westsächsische Zeitung auch weiterhin regelmäßig über diese Themen berichten.

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19 März 2020

Recherchen beendet: Zwickauer Justiz vor dem Offenbarungseid?

Westsachsen/Dresden/Zwickau.- Es geht um Urkundenfälschung, Rechtsbeugung und Strafvereitelung im Amt. Seit mehr als zwölf Jahren quälen Staats- und Rechtsanwälte sowie Richter eine Frau bis heute mit haarsträubenden Fehlentscheidungen im Schulterschluss. Jetzt kommt heraus, warum sie das tun. Es ist der Stoff für einen Psycho-Thriller.
Eine unterdrückte Frau verlässt über Nacht mit ihrem jüngsten Kind den sie bevormundenden Ehemann. Dieser droht ihr nach der Scheidung mit den Worten: „Du wirst massive Probleme bis an Dein Lebensende bekommen!“. Was zunächst wie die leere Drohung eines beleidigten Ex-Partners klingt, sollte sich bald als Alptraum für die Geschädigte herausstellen. Denn geschädigt wurde sie fortan regelmäßig. Über Jahre hinweg. Vom Ex mit Hilfe der Zwickauer Staatsanwaltschaft, der Sparkasse Zwickau und diverser Rechtsanwälte. Selbst Richter sind darin verstrickt. Bis in höchste Kreise.
Der Mann, der hier so viel Macht ausüben kann, macht seit DDR-Vorwendezeiten Geld mit Immobilien, Autohandel und Antiquitäten. Damit hat er sich ein stattliches Vermögen ergaunert. Anwälte bescheinigen ihm eine „besondere Stellung in Sachsen“. Deshalb sind seine juristischen Fehltritte unantastbar, werden von allen Beteiligten gedeckt. Seine Nichte ist Staatsanwältin in Zwickau. Sie sorgt mit ihren Kollegen dafür, dass Anzeigen gegen ihn und seine Kumpane abgeschmettert werden. Es wird einfach nicht ermittelt.
Die Liste der beweisbaren Straftaten ist lang und schmutzig. Erpressungen und Bestechungen in allen Bereichen sind demnach an der Tagesordnung. Damit schaden Zwickauer Amtsträger wissentlich und vorsätzlich die Allgemeinheit, obgleich sie eigentlich das Wohl derselben im Sinn haben müssten.
Nach dem Tatsachenbericht „Adolf L - Richter am Amtsgericht“, in dem bereits einige Andeutungen gemacht wurden, erscheint demnächst ein zweites Buch zu diesem Thema. Darin werden die heute noch existierenden Seilschaften aus Personen, die sich schon im DDR-Unrechtsstaat nahe standen sowie weitere Akteure mit Klarnamen genannt, die direkt oder indirekt mit den kriminellen Machenschaften in Zwickauer Justizkreisen zu tun haben.

Quelle: RechercheTeam WSZ

11 März 2020

Zwickauer Justiz: Rechts-Bankrott durch kriminelle Vereinigung?

Westsachsen/Zwickau.- Die Missstände in der Zwickauer Justiz werden immer offensichtlicher. Recherchen unserer Zeitung haben jetzt ergeben, dass mehrere Personen in Schlüsselpositionen gemeinschaftlich gegen die Interessen der Allgemeinheit handeln. Viel mehr, als zunächst vermutet. Und es betrifft nicht nur das Amtsgericht in Zwickau.
Die unten aufgelistete Personen hatten bis zum 6. März 2020 Gelegenheit, sich zum Vorwurf der Mitgliedschaft in einer „kriminellen Vereinigung“ zu äußern. Geantwortet hat nur einer. Allerdings über sein Sekretär/innen-Büro: Ex-Richter und jetziger Finanzbürgermeister Peter Lames, Dresden (Foto oben). Er will das Schreiben „zuständigkeitshalber“ an das Sächsische Oberlandesgericht abgeben. Bei all den anderen muss davon ausgegangen werden, dass sie wissentlich und regelmäßig gemeinschaftlich gegen geltendes Recht verstoßen und somit die Allgemeinheit schädigen.
Hintergrund sind mehrere vorliegende Gerichtsakten aus denen hervorgeht, dass seit mindestens zehn Jahren mehrere Staatsanwälte und Richter im Schulterschluss mit willfährigen Rechtsanwälten die Bürger gewohnheitsmäßig um ihr Vermögen bringen. Vornehmlich in Scheidungssachen, aber auch bei anderen Zivil- und sogar Strafverfahren. Auffällig ist auch das Zusammenwirken von Stadtverwaltung, Sparkasse und Justiz in Zwickau. Von richterlicher Unabhängigkeit sind wir hier meilenweit entfernt, wenn zum Beispiel ein Gerichtspräsident Dirk Eberhard Kirst Gefälligkeitsurteile zugunsten der Sparkasse fällt und eine Oberbürgermeisterin Pia Findeiß als deren Verwaltungsratsvorsitzende einfach darüber hinweg sieht.
Einer, der sich seit vielen Jahren mit den Strukturen in der Zwickauer Justiz befasst ist Wilfried Meißner (Foto unten). Der Diplom Mediziner ist Facharzt für Anatomie, Psychiatrie und Psychotherapie a.D. und erklärt die aktuellen Verhältnisse so: „Für mich ist das ein Netzwerk von Kriminellen, die - jeder für sich - ihre gesetzlichen Aufgaben nicht erfüllen, von den anderen wissen, dass diese das auch treiben und die nicht gegeneinander vorgehen, weil sonst ihre eigene kriminelle Tat bzw. ihr Unterlassen gebotenen Einschreitens zur Sprache kommen könnte. Sollte sich herausstellen, dass dies tatsächlich so zutrifft, dann haben wir in Zwickau und auch darüber hinaus den endgültigen Rechts-Bankrott. Es müsste sich doch niemand aus der Bevölkerung mehr um Recht und Gesetz kümmern, wenn die größten Verbrecher im Gericht selbst sitzen.“

Diese „Personen der Rechtspflege“ wurden um Auskunft zu ihrer Mitgliedschaft in einer „kriminellen Vereinigung“ gebeten. Sie haben sich nicht dagegen verwahrt:
Peter Lames (Ex-Richter und jetziger Finanzbürgermeister in Dresden) / Wolfram Jena (Richter am OLG Dresden) / Reinhard Schübel (Rechtsanwalt Plauen) / Claudia Dietrich (Rechtsanwältin Werdau) / Marion Nitschke (Richterin am AG Zwickau) / Harald Richter (Richter am OLG Dresden)

Interessant ist auch die Aussage des Sächsischen Ministerpräsidenten Michael Kretschmer in diesem Video.

02 März 2020

Zwickauer Überklebungsaffäre: War es der falsche Doktor aus Plauen?

Westsachsen/Zwickau/Plauen.- „Lügender, betrügender Lumpenhund!“ Mit diesen Worten beschimpfte am Donnerstag Nachmittag eine Prozessbeobachterin im Amtsgericht Zwickau den Plauener Rechtsanwalt Reinhard Schübel (Foto). Richterin Birgit Nagel lies dies unkommentiert zu. Wohl deshalb, weil sie erkannte, dass dieser Vorwurf durchaus berechtigt ist. Der Advokat selbst war nicht zur Verhandlung erschienen, hatte eine Praktikantin geschickt. Diese gab zu, sich nicht ausreichend mit dem Fall befasst zu haben, kannte sich noch nicht einmal mit der aktuellen Gesetzeslage aus.
Schübel, der sich vor Jahren in Bratislava einen Doktor-Titel gekauft hatte und damit eine Reputation vortäuscht, die er nicht besitzt, wollte gestern erreichen, dass die Westsächsische Zeitung sein Bild nicht mehr veröffentlichen darf. Zu diesem Zweck hatte er einen Mann aus Saalfeld in Thüringen auf Unterlassung verklagt, der den Link eines WSZ-Artikels weiter gegeben hatte. Der Inhalt selbst wurde nicht angezweifelt.
Schon kurz nach Beginn der Verhandlung kam heraus, dass es durchaus plausibel erscheint, Schübel mit dem Überkleben des gültigen Rechtskraftvermerkes im Amtsgericht Zwickau in Verbindung zu bringen (WSZ berichtete). Schließlich hatte er ein persönliches Interesse daran, diesen Rechtskraftvermerk verschwinden zu lassen. War er es doch, der seinerzeit die Frist versäumte, indem er ein fehlerhaftes Rechtsmittel beim falschen Gericht einlegte.
Da es gestern zu keiner Entscheidung in der Sache kam, verwenden wir das Bild des mutmaßlichen Betrügers heute wieder, um die Bevölkerung vor diesem Rechtsanwalt zu warnen. Betroffene können sich außerdem bei der Verbraucherzentrale unter Telefon (0341) 696 290 (www.verbraucherzentrale-sachsen.de) und/oder der Rechtsanwaltskammer unter Telefon (0351) 318 590 (www.rak-sachsen.de) Rat und Hilfe holen.

29 Februar 2020

Korruption im Richteramt? Jetzt kommt's knüppeldicke!

Update 14. März 2020:
Wir bedanken uns herzlich für die bundesweite Unterstützung, ausdrücklich auch aus den westlichen Bundesländern sowie international von Kollegen und anderen aufrichtigen Menschen, die uns in dieser Sache Mut zussprechen.
Gegen die einstweilige Verfügung haben wir Widerspruch eingelegt. Den Widerspruch haben insgesamt neun Kollegen unterschrieben, die zu einer möglichen mündlichen Verhandlung für uns sprechen werden.

Westsächsen/Zwickau.- Mit einer einstweiligen Verfügung versucht gerade Peter Bielefeld, Richter am Amtsgericht Zwickau, im Auftrag der Haus- und Hof-Kanzlei der Sparkasse Zwickau PÜHN (Foto: Mitarbeiter Jörg Dietsch) zu erreichen, dass der Westsächsischen Zeitung verboten wird, über ihre Rechercheergebnisse in Bezug auf die Korruptionsvorwürfe gegen die Zwickauer Stadtspitze, die Sparkasse Zwickau und das Amtsgericht Zwickau zu berichten. Bei Zuwiderhandlung drohen eine saftige Geldstrafe von einer viertel Million Euro oder ersatzweise sechs Monate Gefängnis (Einstweilige Verfügung zum Download: hier).
Im Klartext heißt das: Heute, im 21. Jahrhundert, bestimmen in Deutschland ein Provinzanwalt aus Zwickau mit einem ihm wohl gesonnenen Richter über Freiheit oder Haft von unabhängigen Journalisten. Nicht in Nordkorea, China oder im Iran, sondern in Zwickau - Sachsen - Deutschland!
Zur Erklärung:
Amtsrichter Peter Bielefeld weiß seit 2017 über die Überklebungsaffäre und Rechtsbeugung am Oberlandesgericht (OLG) Dresden Bescheid. Der gesamte Sachverhalt zum Az. 4C 1177/17 liegt ihm seit dem vor. Oberstaatsanwalt Stefan Henke schreibt am 24.09.2015 unter dem Aktenzeichen Az. 25Zs 1620/15: „Der Rechtskraftvermerk kann nur in einem zivilgerichtlichen Verfahren abgeändert werden. Ich habe diesbezüglich Ihre Email an das Amtsgericht Zwickau weiter geleitet. Von dort werden Sie weitere Nachricht erhalten“.
Das zivilgerichtliche Verfahren wurde mit dem „Lumpenhund-Richter“ Adolf Lindenberger versucht zu klären. Lindenberger verhinderte seiner Zeit die Aufklärung des Sachverhaltes durch mutmaßliche Rechtsbeugung.  Auch Bielefeld wäre verpflichtet, die Korrektur dieses Rechtskraftvermerkes im Verfahren 4C 1177/17 vorzunehmen. Stattdessen verschleppt er seit zwei Jahren einen dringend angesagten Prozess. Jetzt versucht er, auch Journalisten einzuschüchtern, die ihm auf die Schliche kommen. Hier ist es plötzlich ganz dringend, bei anderen wichtigen Sachen wird verschleppt. Das weißt auf vorsätzliche Vertuschung schwerwiegender Offizialdelikte seiner Kollegen hin. Das wiederum weißt darauf hin, dass die Behauptung der WSZ stimmt, dass hier im Schulterschluss gegen die Allgemeinheit agiert wird.
Aufruf:
Wir rufen alle aufrichtigen Journalistenkollegen dazu auf, sich mit uns zu solidarisieren. So darf das auf gar keinen Fall weitergehen! Heute ist es Zwickau, morgen Chemnitz, dann Leipzig, Dresden, München, Hamburg, Berlin und so weiter... Wenn wir jetzt nicht zusammenstehen und handeln, dann haben wir tatsächlich bald Zustände wie in einem totalitären System.

Alle Hintergründe dazu auf unserer Seite Sächsische Justiz und im Lumpenhund-Buch

Foto: HP Rechtsanwaltskanzlei PÜHN