26 März 2020

Fakten-Check: „Freie“ Presse unterschlägt wichtige Informationen

Westsachsen/Zwickau.- Seit Jahren wird die Redaktion der sogenannten „Freien“ Presse Zwickau mit Informationen und Fakten zum hiesigen Justiz-Skandal beliefert. Trotzdem liest man im Lokalblatt keinen seriösen Bericht darüber. Einzig eine Falschmeldung über einen bevorstehenden Prozess schaffte es in die Gazette. Darin wurde behauptet: „Weil sie in einer E-Mail an den Präsidenten des Landgerichtes einen Richter am Amtsgericht beleidigt hat, muss sich die Schreiberin vor Gericht verantworten. Vorausgegangen war ein Strafbefehl, den die Angeklagte nicht akzeptiert hatte.“  Diese Meldung ist deshalb falsch, weil die Beschuldigte keinen Strafbefehl erhalten hatte, sondern in der darauffolgenden Gerichtsverhandlung vom Vorwurf der Beleidigung frei gesprochen wurde (WSZ berichtete). Darüber liest man jedoch im systemtreuen Lückenblatt kein Wort. Auch eine später geforderte Richtigstellung der Falschmeldung wurde nicht abgedruckt.
Namentlich der Lokalmatador Michael Stellner (kleines Foto bei einer Wahlkampfveranstaltung der CDU) spielt hier eine sehr unrühmliche Rolle. Er ist in Kenntnis über die Urkundenfälschung am Amtsgericht Zwickau, hat sich die entsprechenden Unterlagen abfotografiert. Seit dem ist in dieser Sache nichts passiert. Im Gegenteil. Er verhöhnt sogar vor Zeugen das Opfer mit den Worten: „Wenn Sie es unbedingt veröffentlicht haben wollen, dann machen Sie es doch selbst!“
Heute erhielt unsere Redaktion wiederum einen Leserbrief, der zum Nachdenken anregt. Frau K. aus Zwickau schreibt uns: „Seit längerem überlege ich, ob ich mich vor dem Landratsamt positioniere oder in den Hungerstreik trete. Meine Nerven sind zum zerreißen gespannt. Ich bin gezwungen, gegen den Freistaat zu klagen. Aber die rechtlich zuständigen Beteiligten sind nicht sonderlich aktiv. Für mich entwickelt sich immer mehr das Gefühl, dass das vorsätzlich ist, oder dass hier etwas vertuscht werden soll.“ Hintergrund ist ein fehlerhaftes Gutachten über die Fahrbahnunterspülung direkt vor ihrem Grundstück mit unbekanntem Ausmaß. Der damit befasste Rechtsanwalt fordere 1.000 Euro für das Gutachten, welches zur Vorlage bei Gericht nichts tauge, sagt die Betroffene und weiter: „Seit drei Jahren wird hier eine Sache vorsätzlich verschleppt und vertuscht, mit der ich nichts zu tun habe. Diese beeinflusst aber mein Privatleben dermaßen, dass ich im letzten Jahr einen Suizid versucht habe.“
Derartige Vorwürfe gegen die hiesige Gerichtsbarkeit verdichten sich immer mehr. Selbst das mdr-Fernsehen hat das inzwischen bemerkt und in der Sendung „Umschau“ vom 24. März über einen Fall in Chemnitz berichtet. Dabei ging es um einen Sorgerechtsfall. Das Prinzip ist jedoch auch hier das gleiche: Rechtsanwälte nutzen die Unkenntnis ihrer Mandanten aus, fordern je nach Vermögenslage horrende Summen an Honorar. Bei Gericht wird dann gern schon mal der entscheidende Termin geschwänzt, damit ein Versäumnisurteil gegen die eigene Mandantschaft ergeht. Damit kann man sich in der nächsten Instanz dann schön weiter am Elend der Betroffenen bereichern. In Zwickau läuft das sogar im Zusammenspiel mit Staatsanwaltschaft und Richtern wie geschmiert.
All das ist auch der „Freien“ Presse bekannt. Wer Fragen dazu an den verantwortlichen Redakteur hat, kann ihn direkt anrufen: (0375) 549-16151

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21 März 2020

Untätige Staatsanwaltschaft: Weitere Anzeigen gegen Mitarbeiter

Update 31. März 2020:
Heute erging erneut eine Strafanzeige gegen die untätige Staatsanwältin Antje Dietsch, die bereits seit 2016 von Straftaten ihrer Kollegen weiß und nicht ermittelt. Strafvereitelung im Amt ist laut § 258 a StGB mit bis zu fünf Jahren Haft bedroht. Die Anzeige im Wortlaut hier: Download

Westsachsen/Zwickau.- Nachdem die Hintergründe zu Strafvereitelungen in der Zwickauer Justiz jetzt öffentlich sind (WSZ berichtete), hagelt es Strafanzeigen gegen Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Urkundenfälschung, Strafvereitelung im Amt und Bildung einer kriminellen Vereinigung. So hat heute eine Betroffene an den zuständigen Staatsanwalt Christian Ruderisch Strafanzeige und gleichzeitig Strafantrag wegen des dringenden Verdachts auf Strafvereitelung im Amt gestellt. Dabei führt sie die Akte 5 O 702/15 an, die „der eindeutige Beweis für eine jahrelange schwere Strafvereitelung im Amt laut § 258 a StGB“ sei. Anzeigen liegen auch von anderer Seite vor: gegen Oberstaatsanwalt, Uwe Wiegner, die Staatsanwälte Jörg Rzehak, Jürgen Pfeiffer und weitere am Korruptions-System beteiligte.
Nachdem versucht wurde, mittels einstweiliger Verfügung die Westsächsische Zeitung an der Veröffentlichung des Zusammenspiels zwischen Stadtverwaltung, Sparkasse und Zwickauer Justiz zu hindern (WSZ berichtete), erreichen uns täglich immer mehr Solidaritätskundgebungen von Lesern, die mit der Zwickauer Gerichtsbarkeit ähnliche Erfahrungen gemacht haben. Strafanzeigen werden ignoriert, Paragrafen missachtet und Unrecht gesprochen. Rechtsanwälte versprechen Aussicht auf Erfolg und lassen dann ihre Madanten zum Verhandlungstermin im Regen stehen. Meist deswegen, weil sie am Mandanten vorbei Vereinbarungen mit der Gegenseite treffen.
Die stärksten Waffen gegen derartige Zustände sind die Wahrheit und die Öffentlichkeit. Deshalb wird die Westsächsische Zeitung auch weiterhin regelmäßig über diese Themen berichten.

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19 März 2020

Recherchen beendet: Zwickauer Justiz vor dem Offenbarungseid?

Westsachsen/Dresden/Zwickau.- Es geht um Urkundenfälschung, Rechtsbeugung und Strafvereitelung im Amt. Seit mehr als zwölf Jahren quälen Staats- und Rechtsanwälte sowie Richter eine Frau bis heute mit haarsträubenden Fehlentscheidungen im Schulterschluss. Jetzt kommt heraus, warum sie das tun. Es ist der Stoff für einen Psycho-Thriller.
Eine unterdrückte Frau verlässt über Nacht mit ihrem jüngsten Kind den sie bevormundenden Ehemann. Dieser droht ihr nach der Scheidung mit den Worten: „Du wirst massive Probleme bis an Dein Lebensende bekommen!“. Was zunächst wie die leere Drohung eines beleidigten Ex-Partners klingt, sollte sich bald als Alptraum für die Geschädigte herausstellen. Denn geschädigt wurde sie fortan regelmäßig. Über Jahre hinweg. Vom Ex mit Hilfe der Zwickauer Staatsanwaltschaft, der Sparkasse Zwickau und diverser Rechtsanwälte. Selbst Richter sind darin verstrickt. Bis in höchste Kreise.
Der Mann, der hier so viel Macht ausüben kann, macht seit DDR-Vorwendezeiten Geld mit Immobilien, Autohandel und Antiquitäten. Damit hat er sich ein stattliches Vermögen ergaunert. Anwälte bescheinigen ihm eine „besondere Stellung in Sachsen“. Deshalb sind seine juristischen Fehltritte unantastbar, werden von allen Beteiligten gedeckt. Seine Nichte ist Staatsanwältin in Zwickau. Sie sorgt mit ihren Kollegen dafür, dass Anzeigen gegen ihn und seine Kumpane abgeschmettert werden. Es wird einfach nicht ermittelt.
Die Liste der beweisbaren Straftaten ist lang und schmutzig. Erpressungen und Bestechungen in allen Bereichen sind demnach an der Tagesordnung. Damit schaden Zwickauer Amtsträger wissentlich und vorsätzlich die Allgemeinheit, obgleich sie eigentlich das Wohl derselben im Sinn haben müssten.
Nach dem Tatsachenbericht „Adolf L - Richter am Amtsgericht“, in dem bereits einige Andeutungen gemacht wurden, erscheint demnächst ein zweites Buch zu diesem Thema. Darin werden die heute noch existierenden Seilschaften aus Personen, die sich schon im DDR-Unrechtsstaat nahe standen sowie weitere Akteure mit Klarnamen genannt, die direkt oder indirekt mit den kriminellen Machenschaften in Zwickauer Justizkreisen zu tun haben.

Quelle: RechercheTeam WSZ

11 März 2020

Zwickauer Justiz: Rechts-Bankrott durch kriminelle Vereinigung?

Westsachsen/Zwickau.- Die Missstände in der Zwickauer Justiz werden immer offensichtlicher. Recherchen unserer Zeitung haben jetzt ergeben, dass mehrere Personen in Schlüsselpositionen gemeinschaftlich gegen die Interessen der Allgemeinheit handeln. Viel mehr, als zunächst vermutet. Und es betrifft nicht nur das Amtsgericht in Zwickau.
Die unten aufgelistete Personen hatten bis zum 6. März 2020 Gelegenheit, sich zum Vorwurf der Mitgliedschaft in einer „kriminellen Vereinigung“ zu äußern. Geantwortet hat nur einer. Allerdings über sein Sekretär/innen-Büro: Ex-Richter und jetziger Finanzbürgermeister Peter Lames, Dresden (Foto oben). Er will das Schreiben „zuständigkeitshalber“ an das Sächsische Oberlandesgericht abgeben. Bei all den anderen muss davon ausgegangen werden, dass sie wissentlich und regelmäßig gemeinschaftlich gegen geltendes Recht verstoßen und somit die Allgemeinheit schädigen.
Hintergrund sind mehrere vorliegende Gerichtsakten aus denen hervorgeht, dass seit mindestens zehn Jahren mehrere Staatsanwälte und Richter im Schulterschluss mit willfährigen Rechtsanwälten die Bürger gewohnheitsmäßig um ihr Vermögen bringen. Vornehmlich in Scheidungssachen, aber auch bei anderen Zivil- und sogar Strafverfahren. Auffällig ist auch das Zusammenwirken von Stadtverwaltung, Sparkasse und Justiz in Zwickau. Von richterlicher Unabhängigkeit sind wir hier meilenweit entfernt, wenn zum Beispiel ein Gerichtspräsident Dirk Eberhard Kirst Gefälligkeitsurteile zugunsten der Sparkasse fällt und eine Oberbürgermeisterin Pia Findeiß als deren Verwaltungsratsvorsitzende einfach darüber hinweg sieht.
Einer, der sich seit vielen Jahren mit den Strukturen in der Zwickauer Justiz befasst ist Wilfried Meißner (Foto unten). Der Diplom Mediziner ist Facharzt für Anatomie, Psychiatrie und Psychotherapie a.D. und erklärt die aktuellen Verhältnisse so: „Für mich ist das ein Netzwerk von Kriminellen, die - jeder für sich - ihre gesetzlichen Aufgaben nicht erfüllen, von den anderen wissen, dass diese das auch treiben und die nicht gegeneinander vorgehen, weil sonst ihre eigene kriminelle Tat bzw. ihr Unterlassen gebotenen Einschreitens zur Sprache kommen könnte. Sollte sich herausstellen, dass dies tatsächlich so zutrifft, dann haben wir in Zwickau und auch darüber hinaus den endgültigen Rechts-Bankrott. Es müsste sich doch niemand aus der Bevölkerung mehr um Recht und Gesetz kümmern, wenn die größten Verbrecher im Gericht selbst sitzen.“

Diese „Personen der Rechtspflege“ wurden um Auskunft zu ihrer Mitgliedschaft in einer „kriminellen Vereinigung“ gebeten. Sie haben sich nicht dagegen verwahrt:
Peter Lames (Ex-Richter und jetziger Finanzbürgermeister in Dresden) / Wolfram Jena (Richter am OLG Dresden) / Reinhard Schübel (Rechtsanwalt Plauen) / Claudia Dietrich (Rechtsanwältin Werdau) / Marion Nitschke (Richterin am AG Zwickau) / Harald Richter (Richter am OLG Dresden)

Interessant ist auch die Aussage des Sächsischen Ministerpräsidenten Michael Kretschmer in diesem Video.

02 März 2020

Zwickauer Überklebungsaffäre: War es der falsche Doktor aus Plauen?

Westsachsen/Zwickau/Plauen.- „Lügender, betrügender Lumpenhund!“ Mit diesen Worten beschimpfte am Donnerstag Nachmittag eine Prozessbeobachterin im Amtsgericht Zwickau den Plauener Rechtsanwalt Reinhard Schübel (Foto). Richterin Birgit Nagel lies dies unkommentiert zu. Wohl deshalb, weil sie erkannte, dass dieser Vorwurf durchaus berechtigt ist. Der Advokat selbst war nicht zur Verhandlung erschienen, hatte eine Praktikantin geschickt. Diese gab zu, sich nicht ausreichend mit dem Fall befasst zu haben, kannte sich noch nicht einmal mit der aktuellen Gesetzeslage aus.
Schübel, der sich vor Jahren in Bratislava einen Doktor-Titel gekauft hatte und damit eine Reputation vortäuscht, die er nicht besitzt, wollte gestern erreichen, dass die Westsächsische Zeitung sein Bild nicht mehr veröffentlichen darf. Zu diesem Zweck hatte er einen Mann aus Saalfeld in Thüringen auf Unterlassung verklagt, der den Link eines WSZ-Artikels weiter gegeben hatte. Der Inhalt selbst wurde nicht angezweifelt.
Schon kurz nach Beginn der Verhandlung kam heraus, dass es durchaus plausibel erscheint, Schübel mit dem Überkleben des gültigen Rechtskraftvermerkes im Amtsgericht Zwickau in Verbindung zu bringen (WSZ berichtete). Schließlich hatte er ein persönliches Interesse daran, diesen Rechtskraftvermerk verschwinden zu lassen. War er es doch, der seinerzeit die Frist versäumte, indem er ein fehlerhaftes Rechtsmittel beim falschen Gericht einlegte.
Da es gestern zu keiner Entscheidung in der Sache kam, verwenden wir das Bild des mutmaßlichen Betrügers heute wieder, um die Bevölkerung vor diesem Rechtsanwalt zu warnen. Betroffene können sich außerdem bei der Verbraucherzentrale unter Telefon (0341) 696 290 (www.verbraucherzentrale-sachsen.de) und/oder der Rechtsanwaltskammer unter Telefon (0351) 318 590 (www.rak-sachsen.de) Rat und Hilfe holen.

29 Februar 2020

Korruption im Richteramt? Jetzt kommt's knüppeldicke!

Update 14. März 2020:
Wir bedanken uns herzlich für die bundesweite Unterstützung, ausdrücklich auch aus den westlichen Bundesländern sowie international von Kollegen und anderen aufrichtigen Menschen, die uns in dieser Sache Mut zussprechen.
Gegen die einstweilige Verfügung haben wir Widerspruch eingelegt. Den Widerspruch haben insgesamt neun Kollegen unterschrieben, die zu einer möglichen mündlichen Verhandlung für uns sprechen werden.

Westsächsen/Zwickau.- Mit einer einstweiligen Verfügung versucht gerade Peter Bielefeld, Richter am Amtsgericht Zwickau, im Auftrag der Haus- und Hof-Kanzlei der Sparkasse Zwickau PÜHN (Foto: Mitarbeiter Jörg Dietsch) zu erreichen, dass der Westsächsischen Zeitung verboten wird, über ihre Rechercheergebnisse in Bezug auf die Korruptionsvorwürfe gegen die Zwickauer Stadtspitze, die Sparkasse Zwickau und das Amtsgericht Zwickau zu berichten. Bei Zuwiderhandlung drohen eine saftige Geldstrafe von einer viertel Million Euro oder ersatzweise sechs Monate Gefängnis (Einstweilige Verfügung zum Download: hier).
Im Klartext heißt das: Heute, im 21. Jahrhundert, bestimmen in Deutschland ein Provinzanwalt aus Zwickau mit einem ihm wohl gesonnenen Richter über Freiheit oder Haft von unabhängigen Journalisten. Nicht in Nordkorea, China oder im Iran, sondern in Zwickau - Sachsen - Deutschland!
Zur Erklärung:
Amtsrichter Peter Bielefeld weiß seit 2017 über die Überklebungsaffäre und Rechtsbeugung am Oberlandesgericht (OLG) Dresden Bescheid. Der gesamte Sachverhalt zum Az. 4C 1177/17 liegt ihm seit dem vor. Oberstaatsanwalt Stefan Henke schreibt am 24.09.2015 unter dem Aktenzeichen Az. 25Zs 1620/15: „Der Rechtskraftvermerk kann nur in einem zivilgerichtlichen Verfahren abgeändert werden. Ich habe diesbezüglich Ihre Email an das Amtsgericht Zwickau weiter geleitet. Von dort werden Sie weitere Nachricht erhalten“.
Das zivilgerichtliche Verfahren wurde mit dem „Lumpenhund-Richter“ Adolf Lindenberger versucht zu klären. Lindenberger verhinderte seiner Zeit die Aufklärung des Sachverhaltes durch mutmaßliche Rechtsbeugung.  Auch Bielefeld wäre verpflichtet, die Korrektur dieses Rechtskraftvermerkes im Verfahren 4C 1177/17 vorzunehmen. Stattdessen verschleppt er seit zwei Jahren einen dringend angesagten Prozess. Jetzt versucht er, auch Journalisten einzuschüchtern, die ihm auf die Schliche kommen. Hier ist es plötzlich ganz dringend, bei anderen wichtigen Sachen wird verschleppt. Das weißt auf vorsätzliche Vertuschung schwerwiegender Offizialdelikte seiner Kollegen hin. Das wiederum weißt darauf hin, dass die Behauptung der WSZ stimmt, dass hier im Schulterschluss gegen die Allgemeinheit agiert wird.
Aufruf:
Wir rufen alle aufrichtigen Journalistenkollegen dazu auf, sich mit uns zu solidarisieren. So darf das auf gar keinen Fall weitergehen! Heute ist es Zwickau, morgen Chemnitz, dann Leipzig, Dresden, München, Hamburg, Berlin und so weiter... Wenn wir jetzt nicht zusammenstehen und handeln, dann haben wir tatsächlich bald Zustände wie in einem totalitären System.

Alle Hintergründe dazu auf unserer Seite Sächsische Justiz und im Lumpenhund-Buch

Foto: HP Rechtsanwaltskanzlei PÜHN 

17 Februar 2020

OB-Wahl 2020: Vom Regen in die Traufe?

Westsachsen/Zwickau.- Im September findet die Wahl zur Oberbürgermeisterin (zum Oberbürgermeister) der Stadt Zwickau statt. Favorisiert wird dabei die CDU-Kandidatin Kathrin Köhler (Foto oben). Was hierbei von den Akteuren im Rathaus geflissentlich ausgeblendet wird ist die Tatsache, dass Köhler als derzeitige Baubürgermeisterin für den Immobilien- und Korruptionsskandal bei der Sparkasse Zwickau mit verantwortlich ist (WSZ berichtete). Es geht im Wesentlichen darum, dass die derzeitige SPD-Oberbürgermeisterin Pia Findeiß (Foto unten) ihre vom Gesetz her vorgeschriebene Kontrollaufgabe als Veraltungsratsvorsitzende gegenüber der Sparkasse Zwickau vernachlässigt. Eine direkte Anfrage danach, ob es mit einer Oberbürgermeisterin Kathrin Köhler mehr Kontrolle durch den Verwaltungsrat der Sparkasse gibt, blieb bisher unbeantwortet. Man kann also davon ausgehen, dass alles beim Alten bleibt.
Ungeachtet dessen sucht die Stadtverwaltung derzeit Bürger, die sich als Wahlhelfer engagieren wollen. Für den Einsatz am Wahltag sind keine besonderen Qualifikationen erforderlich. Die Helfer müssen das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben und der deutschen Sprache mächtig sein. Sie dürfen weder selbst zur Wahl stehen noch als Vertrauensperson für einen Wahlvorschlag benannt sein. Des Weiteren sollten sie gesundheitlich in der Lage sein, das Ehrenamt auszuüben und teamfähig sein.
Für die ehrenamtliche Tätigkeit als Wahlhelfer bezahlt die Stadt Zwickau eine Aufwandsentschädigung nach der Wahlhelfer-Entschädigungssatzung. Je nach Funktion beträgt diese zwischen 30 und 50 Euro. Für die Wahlvorsteher und Schriftführer sowie für deren Stellvertreter bietet die Stadtverwaltung im Vorfeld entsprechende Schulungen an. Insgesamt soll der Wahlsonntag von 580 Wahlhelfern abgesichert werden. Nähere Informationen sind unter www.zwickau.de/wahlen zu finden.

Quelle und Fotos: Stadtverwaltung Zwickau

07 Februar 2020

Mit vollständiger Namenliste: Das Lumpenhund-Buch ist da!

Tatsachenbericht über Justizwillkür in Zwickau mit Namensliste der Verantwortlichen.
Westsachsen/Leipzig/Zwickau.- Der mit Spannung erwartete Tatsachenbericht eines Justiz-Opfers ist da. Heute Vormittag wurden die ersten Exemplare ausgeliefert und liegen zur Abholung für Interessierte in der Redaktion der Westsächsischen Zeitung bereit.
Das sogenannte „Lumpenhund-Buch“ Mit dem Titel „Adolf L. - Richter am Amtsgericht“ sorgte im Vorfeld für Proteste, weil am Ende eine Liste von Klarnamen veröffentlicht ist. Zuletzt hatte die sogenannte „Freie“ Presse diese Namenliste über ihre Leipziger Rechtsanwaltskanzlei verbieten wollen. Da es sich jedoch ausschließlich um Personen des öffentlichen Lebens handelt, lief dieses Ansinnen ins Leere. Die für das beschriebene Unrecht Verantwortlichen sind mit Namen und Funktion weiterhin benannt.
Derzeit gibt es das Buch ausschließlich in der Redaktion, Max-Pechstein-Straße 7 in Zwickau oder im Internet über diesen Link zu beziehen. PayPal

06 Februar 2020

Oberbürgermeisterin schweigt zu „Gemeinsam gegen die Sparkasse“

Westsachsen/Zwickau.- „Arrogant und ignorant“, mit diesen Worten beschreibt eine frustrierte Sparkassenkundin den Umgang der Sparkasse Zwickau mit ihr. Seit Jahren schon tobt ein Streit über eine angebliche Ablösung ihres Darlehens, bei der sich die Sparkasse Zwickau unrechtmäßig eine Vorfälligkeitsentschädigung von rund 11.000 Euro abzweigte (WSZ berichtete).  Mit Wissen und Billigung von Oberbürgermeisterin Pia Findeiß, wie sich später herausstellte. Sie überwacht laut Sparkassengesetz des Freistaates Sachsen (SächsSparkG) als Verwaltungsratsvorsitzende der Sparkasse Zwickau das operative Geschäft. Zu einer Stellungnahme sind weder sie noch die Geschäftsführung des Kreditinstitutes bereit. Mehrere Anfragen diverser Medien liefen bisher ins Leere.
Die Sparkasse Zwickau weigert sich außerdem in Absprache mit der Oberbürgermeisterin ein Urteil des Oberlandesgerichts Dresden vom 21.11.2019 anzuerkennen. Deshalb ist die Verbraucherzentrale Sachsen jetzt gezwungen, im Sinne der Verbraucher zu handeln. Nach der Sparkasse Leipzig und der Erzgebirgssparkasse sollen auch die Zwickauer Prämiensparer, die Möglichkeit bekommen, die ihnen zustehende Zinsnachzahlung aus den Langzeitsparverträgen „Prämiensparen flexibel“ zusammen mit der Verbraucherzentrale Sachsen einzuklagen.
„Im Raum Zwickau warten die enttäuschten Kunden des Bankhauses schon seit Monaten auf Neuigkeiten. Wir haben den Sparern zugesagt, sie nicht im Stich zu lassen. Insbesondere weil die Ansprüche Ende 2020 verjähren, gilt es jetzt aktiv zu werden“, erklärt Andreas Eichhorst, Vorstand der Verbraucherzentrale Sachsen. Dabei geht es nicht nur um Peanuts, wie sich seit Februar 2019 im Rahmen der Beratung herausgestellt hat. In dieser Zeit wurden rund 180 Verträge auf Zinsanpassung geprüft. In allen Fällen hat die Sparkasse Zwickau aus Sicht der Verbraucherzentrale Sachsen die variablen Zinsen zum Nachteil der Verbraucher angepasst. Im Durchschnitt handelte es sich um rund 6.000 Euro Nachzahlungsanspruch pro Vertrag.
Alle Kunden der Sparkasse Zwickau, die einen Vertrag über das Langzeitsparprodukt „Prämiensparen flexibel“ abgeschlossen haben, in dem die Klauseln „Die Spareinlage wird variabel, z. Zt. mit ... % verzinst“ oder „Die Sparkasse zahlt neben dem jeweils gültigen Zinssatz, z.Zt. … % am Ende eines Kalender-/Sparjahres eine verzinsliche S-Prämie“ enthalten sind, können sich der Klage anschließen. Für Sparer, die sich dafür entscheiden, entstehen keine Prozesskosten. Der Aufwand begrenzt sich auf die Eintragung ins Register. Das Risiko ist daher sehr gering.
Nach der heutigen Klageeinreichung eröffnet das Bundesamt für Justiz in wenigen Tagen das Klageregister: Dort tragen sich Interessierte selbst ein. Erfahrungen mit den Musterfeststellungsklagen gegen die Sparkasse Leipzig und die Erzgebirgssparkasse haben aber gezeigt, dass es mit Blick auf die Rechtssicherheit sinnvoll ist, sich für die Anmeldung Unterstützung zu holen. Für eine rechtssichere Beteiligung bietet die Verbraucherzentrale in Zwickau im Rahmen der Beratung die Anmeldung ins Klageregister zum Preis von 40 Euro an. Solche Termine können ab sofort online unter www.verbraucherzentrale-sachsen.de/terminvereinbarung oder telefonisch unter 0341-696 29 29 gebucht werden. Wer sich der Klage bereits vor Registereröffnung anschließen möchte, kann der Verbraucherzentrale in Zwickau eine Vollmacht erteilen.
Weitere Musterfeststellungsklage nicht ausgeschlossen
Bevor die Zinsanpassung zum großen Thema wurde, regte sich der Unmut der Kunden ursprünglich wegen der massenhaften Kündigungen selbiger Verträge. Dazu gab es Ende November 2019 erfreuliche Nachrichten für Sparer mit einer Vertragslaufzeit von 1.188 Monaten: Das positive Urteil des Oberlandgerichtes Dresden (Urteil vom 21.11.2019, Aktenzeichen 8 U 1770/18, nicht rechtskräftig). Die Sparkasse Zwickau will dieses Urteil jedoch nicht akzeptieren und hat Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH eingelegt. „Hier wollen wir nun gern im Namen der Verbraucher weitermachen“, so Eichhorst. Deshalb sind alle Sparer aus dem Raum Zwickau aufgerufen, sich bei der Verbraucherzentrale zu melden, wenn sie einen solchen Vertrag besitzen und sich gegen die Kündigung wehren wollen. „Melden sich ausreichend Klagewillige, prüfen wir, ob eine zusätzliche Musterfeststellungsklage eingereicht wird, um die Fortführung dieser Verträge zu ermöglichen“, informiert Eichhorst.

04 Februar 2020

Zwickauer Justiz-Alltag: „Lumpenhund“ sorgt für Alarmstufe ROT

Westsachsen/Zwickau.- Alarmstufe ROT im Amtsgericht Zwickau. Digitale Prozessbeobachtung? Fehlanzeige! Ein halbes Dutzend schwer bewaffnete uniformierte Polizisten kontrollieren am Eingang alles und jeden im Zusammenhang mit einer Verhandlung, die gleich im Sitzungssaal 4 stattfinden soll. „Wir wollen Ihnen nichts böses“, sagt einer der Kontrolleure zu der Frau, die in wenigen Minuten unschuldig auf der Anklagebank sitzen wird. Dennoch wird jeder Kugelschreiber untersucht, Handys werden konfisziert, die Ausweise der Besucher kontrolliert und kopiert. Derartige Vorsichtsmaßnahmen ergreift man sonst nur bei Mordprozessen, gegen schwerstkriminelle Clanführer oder wenn Aufrührer der sogenannten „Reichsbürgerszene“ erwartet werden.
Der Grund für diese kostenintensiven Sicherheitsmaßnahmen liegt in einem Satz: „...krimineller, asozialer, strafvereitelnder, unverschämter Lumpenhund...“. Damit ist das Verhalten des Zwickau Amtsrichters Adolf Lindenberger gemeint, der Claudia Friedrich in einem früheren Prozess mehrfach beleidigt, diskreditiert und herabgewürdigt hat. „Außerdem erkennt dieser Richter nicht an, dass am Amtsgericht Zwickau schwerste kriminelle Handlungen begangen werden. Im Gegenteil: er beteiligt sich nach wie vor an deren Vertuschung“, sagt die heute hier zu Unrecht Angeklagte. Sie ist von diesem Polizeiaufgebot sichtlich erschütterte und fassungslos.
Unter den so scharf kontrollierten Prozessbeobachtern ist auch Gudrun Rödel (kleines Foto). Die gebürtige Zwickauerin wurde durch ihr Engagement im Fall Peggy Knobloch und Gustl Mollath deutschlandweit bekannt. Letzteren bezeichnet die rüstige Rentnerin mittlerweile als ihren guten Freund. „Ich finde es eine Schande, wie hier mit offensichtlich Unschuldigen umgegangen wird“, so Gudrun Rödel. „Ich sage Claudia hiermit meine vollste Unterstützung zu. Ich werde dafür sorgen, dass diese Ungerechtigkeit weit über die Grenzen Sachsens hinaus bekannt wird“.
Zu Beginn der Verhandlung verlas Richter Heiko Eisenreich die Email mit der angeblichen Richterbeleidigung im Wortlaut vor. Darin war detailliert beschrieben, warum die Angeklagte zu so drastischen Worten wie „krimineller, asozialer, strafvereitelnder, unverschämter Lumpenhund“ greifen musste. Nämlich, weil er gemäß seiner Handlungen genau das ist. Am Ende stand der erwartete Freispruch. Allerdings kündigte die Staatsanwaltschaft bereits an, auch weiterhin gegen die offensichtlich unschuldige Frau vorgehen zu wollen. Völlig grundlos, wie sich heute herausgestellt hat. Das eigentliche Verbrechen (die im Amt begangene Urkundenfälschung) wird seitens der Justiz weiterhin nicht thematisiert.
In wenigen Tagen erscheint das sogenannte „Lumpenhund-Buch“, in dem die Betroffene ausführlich über ihr Martyrium mit der Zwickauer Justiz berichtet. Darin werden auch die Namen der verantwortlichen Richter, Staats- und Rechtsanwälte genannt. Hier geht's zum Download

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